Eine Einbahnstraßen-Regelung gilt nun bis Juli in der Pfarrer-Gruber-Straße in Rott

Eine Einbahnstraßen-Regelung gilt seit wenigen Tagen in der Pfarrer-Gruber-Straße in Rott. Diese wird voraussichtlich bis zum 5. Juli gültig sein, heißt es aktuell aus dem Rathaus in Rott. Eine entsprechende Beschilderung ist erfolgt.

Aufgrund der Baustelle am Gebäude Haager Straße 7 und der damit verbundenen Engstellen in der Pfarrer-Gruber-Straße musste für die Zeit der Beeinträchtigungen durch die Baustelle eine verkehrsrechtliche Anordnung für die Pfarrer-Gruber-Straße erfolgen, in der diese eben vorübergehend als Einbahnstraße festgesetzt wird.

Der Poller am Ende der Pfarrer-Gruber-Straße wurde dementsprechend natürlich im Zuge der Einbahnstraßen-Regelegung vorübergehend entfernt.