Befangenheitsantrag zurückgewiesen - Prozess um die Tötung von Hanna W. wird fortgesetzt

Der 32. Verhandlungstag im Mordprozess Hanna W. vor dem Landgericht Traunstein war gestern ein sehr kurzer Prozesstag, und er begann mit einer Überraschung: Der Angeklagte wurde im Rollstuhl, aber mit Fußfesseln und Handschellen gesichert, in den Gerichtssaal gefahren. Dem Vernehmen nach soll er sich eine Verletzung am Sprunggelenk zugezogen haben. Das Interesse der Öffentlichkeit an diesem Prozess, in dem seit Oktober verhandelt wird, ist ungebrochen. Auch diesmal standen zahlreiche Interessierte vor dem Sitzungssaal und wollten wissen, wie es hier weitergeht.

Nachdem die Verteidigung vor knapp zwei Wochen einen Befangenheitsantrag gegen die gesamte Kammer beim Landgericht gestellt hatte, konnte der Prozess nicht fortgesetzt werden. Dieser Befangenheitsantrag wurde nunmehr von einer anderen Kammer beim Landgericht zurückgewiesen und so konnte der Prozess um die Tötung von Hanna W. fortgesetzt werden.

Die Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler verkündete zunächst den Beschluss der Beschwerdekammer, dass der Befangenheitsantrag der Verteidigung „unbegründet“ sei und setzte die Verhandlung fort. Am 30. Verhandlungstag, am 8. Februar, hatte die Verteidigung mit insgesamt neun Beweisanträgen aufgewartet, über deren Zulässigkeit die Kammer bislang noch nicht befunden hat.

Drei der Beweisanträge wurden in der gestrigen Sitzung behandelt, alle drei wurden zurückgewiesen. Richterin Aßbichler gab als erstes die Entscheidung der Kammer bekannt, dass ein Antrag, der zum Ziel hatte, bei der Firma Google in Dublin zu erfahren, wann und von wem das Mobiltelefon des Angeklagten in der Mordnacht benutzt worden sei, als „ungeeignet“ zurückzuweisen sei, denn die Firma Google könne ja nicht ermitteln, wer wann ein Mobiltelefon benutzte. Ähnliches verkündete die Kammer zum Beweisantrag Nummer 13 der Verteidigung, mit dessen Hilfe die Verteidigung beweisen wollte, dass ein großer Temperaturabfall des Mobiltelefons durch das Eintauchen ins Wasser verursacht worden sei. Das Beweismittel sei ungeeignet. Die detaillierten Auswertungsdaten des Handys hätten nämlich gezeigt, dass ein deutlicher Temperaturabfall des in Rede stehenden Handys bereits längere Zeit vor einem möglichen Eintauchen im Wasser festzustellen war. „Die Umstände des Beweisantrages fußen nicht auf den Tatsachen“, verkündete die Kammer. Und gleiches widerfuhr dem Beweisantrag 14 der Verteidigung, der von der Kammer als „unbedeutend“ charakterisiert wurde. Bei der Antragstellung am 8. Februar hatte seinerzeit Staatsanwalt Wolfgang Fiedler bereits verständnislos den Kopf geschüttelt.

Das Gericht verkündete anschließend, dass weitere Gutachten bei Gericht eingegangen seien, gab bekannt, dass der gesamte E-Mail-Briefwechsel zwischen Richterin Aßbichler und Staatsanwalt Fiedler „selbstverständlich“ der Verteidigung zur Verfügung gestellt werde und schloss nach knapp 30 Minuten Verhandlungsdauer den Prozesstag. Der Angeklagte wurde im Rollstuhl wieder aus dem Gerichtssaal herausgefahren und alle Prozessbeteiligten zogen sich zurück. Am 5. März um 12 Uhr soll es weitergehen. Die Verteidigung hat bereits weitere Beweianträge angekündigt. Aber es müssen ja noch die Beweisanträge 15 bis 19 vom Gericht beschieden werden.

Der Angeklagte schweigt indessen weiter und dies beharrlich. Selbst die Frage der Richterin, ob er ein Papier, das unmittelbar zuvor an die Prozessbeteiligten verteilt wurde, erhalten habe, beantwortete er nicht selbst, sondern ließ es seine Verteidigerin tun.

RP