Befangenheitsantrag gegen die gesamte Kammer beim Landgericht Traunstein

Es war ein kleiner Paukenschlag am Montag im Landgericht Traunstein, als der Befangenheitsantrag der Verteidigung im Mordprozess gegen Sebastian T. aus Aschau bei Gericht einging. Der Verteidigung war durch Zufall eine E-Mail Korrespondenz zwischen Staatsanwalt Wolfgang Fiedler und der Vorsitzenden Richterin Jacqueline Aßbichler in die Hände gefallen und sie hatte einen Befangenheitsantrag gegen die ganze Kammer gestellt, die mit dem Prozess befasst ist.

Wegen dieses Befangenheitsantrags wird derzeit der Prozess auch nicht fortgesetzt. Die beiden Verhandlungstage, die für diese Woche anberaumt waren, entfallen. Wie die Wasserburger Stimme heute von der Pressestelle des Landgerichts Traunstein erfahren konnte, kann die Frage, wie es denn nun im Mordprozess Hanna W. (Foto) gegen Sebastian T. weitergeht, erst beantwortet werden, wenn die Stellungnahmen aller Beteiligten vorliegen.

Sowohl die drei Richter, als auch die Staatsanwaltschaft und, daran anschließend, die Verteidigung, dürften noch Stellungnahmen liefern. Deshalb ist mit einer Entscheidung der Kammer am Landgericht Traunstein, die mit dem Befangenheitsantrag befasst ist, nicht vor Ende der nächsten Woche zu rechnen.

Dann wird man auch genauer sagen können, ob, und wenn ja, wie, der Prozess fortgesetzt werden wird.

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