EU-Kommission bestätigt: Flächen-Stilllegungen sind ein Instrument von gestern

Zur gestrigen Ankündigung der EU-Kommission, die verbindliche Stilllegung von vier Prozent der Ackerfläche unter bestimmten Voraussetzungen auszusetzen, erklärt Bayerns Landwirtschaftsministerien Michaela Kaniber (Foto) nun:

„Die Einsicht kommt für die Landwirte leider sehr spät. Aber besser spät als gar nicht. Endlich ist sie auch bei der EU-Kommission angekommen: Stilllegungen sind ein Instrument von gestern. Aus Bayern heraus kämpfe ich seit Langem gegen pauschale Stilllegungs-Verpflichtungen und werbe für produktions-integrierte Maßnahmen nach bayerischem Vorbild.

Wir brauchen diese Flächen, um darauf nachhaltig und umweltverträglich Nahrungsmittel, aber auch biogene Rohstoffe und erneuerbare Energien zu erzeugen. Hier geht es nicht darum, erneut Versorgungssicherheit und Umwelt- und Klimaschutz gegeneinander auszuspielen. Denn beides ist zugleich möglich.

Bundesminister Cem Özdemir fordere ich schon jetzt auf, diesen sinnvollen Vorschlag auch zu unterstützen. Der Bund muss diese zusätzliche Option aber auch so ausgestalten, dass es keine negativen Auswirkungen auf die Öko-Regelungen gibt und auch KULAP-Maßnahmen (Kulturlandschafts-Maßnahmen, Anm. d. Redaktion) nicht angepasst werden müssen. Denn die Anbau-Planungen der Landwirte sind überwiegend abgeschlossen und die Antragstellungen laufen bereits auf Hochtouren.“

Nach der gestrigen Ankündigung der Kommission kann die aktuelle Stilllegungs-Verpflichtung von vier Prozent der Ackerfläche ausgesetzt werden, falls sieben Prozent der Ackerflächen mit Leguminosen oder Zwischenfrüchten bestellt werden und dabei auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel verzichtet wird.

Die einbezogenen, landwirtschaftliche Flächen würden dann für die Produktion zur Verfügung stehen und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Boden-, Gewässer- und Klimaschutz sowie zur Steigerung der Biodiversität liefern.