Novellierung des bayrischen Feuerwehrgesetzes steht an - Kreisbrandrat Richard Schrank erklärt Sachlage

Mit 65 Jahren ist Schluss. So ist es im bayrischen Feuerwehrgesetzt niedergeschrieben und wird es auch strikt durchgezogen im Feuerwehr-Alltag. Alle aktiven Floriansjünger haben derzeit keine Möglichkeit, sich nach dem Erreichen dieser Altersgrenze noch aktiv am Geschehen der Feuerwehren in Bayern einzusetzen. 

Doch damit soll bald Schluss sein. Kreisbrandrat Richard Schrank betonte im Gespräch mit der Wasserburger Stimme, dass es eine Eingabe gebe, die Novelle zu ändern. „Das Innenministerium muss darüber entscheiden, das Gesetz zu ändern“, erklärt Schrank.

Die Kreisbrandräte aus ganz Oberbayern setzen sich dafür ein, die Altersgrenze um zwei Jahre zu erhöhen.

Am Anfang stand ein Kompromiss

Zunächst wurde noch der Vorschlag diskutiert, dass die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren dann erst mit Zustimmung der Gemeinde um zwei mögliche weitere Jahre im aktiven Dienst erweitert werden könne. Doch nun gilt der Vorstoß: Eine Erhöhung bis die Aktiven sich in die Feuerwehr-Rente begeben müssen, soll direkt bei 67 Jahren liegen. Bereits vor Jahren wurde die Grenze bereits erhöht, sogar bei 60 Jahren war schon mal Schluss mit der Aktiven-Zeit. Scheibchenweise wurde auf einen Aktiven-Dienst bis 63 Jahren, schlussendlich auf 65 Jahre gelegt.

90 Prozent der Feuerwehren befürworten die zusätzlichen aktiven Feuerwehrjahre. Könne hier ja großer Erfahrungsschatz genutzt werden, der ansonsten wegfalle. „Wir möchten die Erfahrung der Kameraden beibehalten und länger nutzen“, so Richard Schrank. 

„Wenn jemand nicht mehr am aktiven Dienst teilnehmen kann, ist es logisch, dass er immer aufhören kann“, betont Schrank weiter. Der Experte erklärt, dass es nicht einleuchtend wäre, wenn weit über 65 Jahre die Erlaubnis zum Lenken von Bus oder Lkw bestünde, aber bei der Feuerwehr Schluss sein solle. Schon 2017 wurde darüber beraten, nun soll es schnell umgesetzt sein.

Eine Angleichung an den Arbeits-Renteneintritt

Bei den BRK-Bereitschaften gibt es aktuellen Recherchen zufolge keine Altersbeschränkung.

Damit die Feuerwehren weiter eine gut gemischte Floriansjünger-Truppe sein können, wird bei vielen die Altersgrenze-Erweiterung sehnlichst erwartet.

Nun ist das bayrische Innenministerium gefordert: „Momentan läuft die Novellierung des bayrischen Feuerwehrgesetzes. Ein großer Punkt für uns darin ist definitiv die Erhöhung der Alterszeit auf 67, bis der Aktive ausscheiden muss“, zeigt sich Richard Schrank zuversichtlich.

Im Landkreis Rosenheim wurden die Feuerwehren bereits abgefragt. Ein Großteil der Floriansjünger geht diesen Vorstoß mit. Sollte das bayrische Feuerwehrgesetz dahingehend geändert werden, kann der Wissensschatz der „Alten Hasen“ noch 24 Monate länger als bislang genutzt werden.