Fünfter Verhandlungstag im „Eiskeller-Prozess“ vor dem Landgericht Traunstein

Vor einer Woche hatte Staatsanwalt Wolfgang Fiedler im Eiskeller-Prozess dem Gericht des Namen eines Mithäftlings des Angeklagten Sebastian T. genannt, der bereit sei vor Gericht auszusagen. Ihm gegenüber habe Sebastian T. eingeräumt, Hanna W. getötet zu haben. Richterin Jaqueline Aßbichler hatte deshalb einen zusätzlichen Verhandlungstermin anberaumt, den gestrigen Dienstag. Das Interesse der Öffentlichkeit und der Presse war wieder einmal sehr groß, sodass das Gericht verfügen musste, den Zuschauerraum zeitweise zu sperren. Einige Zuschauer konnten nicht in den Verhandlungssaal eingelassen werden.

Die Richterin begann mit einer Ermahnung an die Verwandten des Angeklagten: Es sei den Eltern und anderen Verwandten des Angeklagten zwar gestattet, mit ihm zu sprechen, aber nicht über Dinge, die Gegenstand des Verfahrens seien. Und es habe wohl eine Äußerung gegeben wie „Du bist unschuldig“. Das sei eine „verfahrensberührende Ansprache“. Aßbichler mahnte die Verwandten des Angeklagten in dieser Hinsicht ab.

Dann wurde der mit Spannung erwartete Mithäftling von Sebastian T. aufgerufen, der in Begleitung seines Rechtsbeistandes erschien. Der als Zeuge aufgerufene Mithäftling ist 21 Jahre alt und befindet sich in Untersuchungshaft wegen der Anklage einer Sexualstraftat.

Das Gespräch, das der Mithäftling vor Gericht erwähnte, fand wohl zwischen Weihnachten 2022 und Neujahr 2023 statt. Sebastian T. habe ihm erzählt, dass er an Hanna W. ein sexuelles Interesse gehabt habe, sie habe dieses Interesse aber nicht erwidert, daher habe er sie bewusstlos geschlagen, damit sie sich nicht mehr wehren könne und sie anschließend in den Fluss geworfen. Auf Nachfrage, ob es hier eine Vergewaltigung gegeben habe, verneint der Zeuge, dass dies vom Angeklagten erwähnt worden sei. Sebastian T. sei immer wieder von Frauen „bekorbt“ worden, mehrere Frauen hätten ihm also einen Korb gegeben. Dadurch habe er sich erniedrigt und verletzt gefühlt.

Der Mithäftling schildert, dass Sebastian T. häufig „Stress zu Hause“ gehabt habe. Richterin Jacqueline Aßbichler wollte vom Zeugen noch wissen, ob der Angeklagte durch die Tatsache einer Tötung einen „coolen Status“ habe erwerben können. Einen solchen Status habe er in der JVA Traunstein nicht gehabt, er sei ein sehr zurückgezogener Typ und habe später auch nicht mit seiner Tat geprahlt. „Selbst seine Mutter hat nicht geglaubt, dass er unschuldig ist“, ließ sich der Mithäftling ein.

Dann wurde er gefragt, warum er vor Gericht habe aussagen wollen und da erklärte der Mithäftling von Sebastian T. freimütig, dass er selbst auf sein Verfahren warte und erfahren habe, dass Jacqueline Aßbichler auch seine Richterin sei und da erhoffe er sich natürlich auch eine mildere Strafe für sich selbst. Dass es einen „Deal“ gebe, stritt er jedoch vehement ab. Schließlich ließ er noch ein, dass ihn solche Informationen, wie sie ihm der Angeklagte gestanden habe, belasteten. „Manche Informationen hauen mich innerlich weg“, meinte er. Er leide auch an Depressionen und einer anderen psychischen Erkrankung.

Und dann berichtete der Mithäftling noch von einem Vorfall, der etwa um die gleiche Zeit im vergangenen Winter sich ereignet haben soll: Einmal sei ein Thema aus der Vergangenheit von Sebastian T. zur Sprache gekommen er habe in einem Anfall von Wut mit der Faust in die Zellenwand geschlagen und sich dabei einen Armbruch zugezogen.

Die Verteidiger des Angeklagten fragten noch nach den Motiven für die Aussage, sie wollten anscheinend die Glaubwürdigkeit des Zeugen auf den Prüfstand stellen. Mehrfach befragte Verteidiger Dr. Frank den Zeugen nach seinen Vorstrafen und dabei kommt heraus, dass er im Alter von 14 Jahren bereits Schulkameraden bedroht habe.

Abschließend blieb der Zeuge unvereidigt und wurde von Vollzugsbeamten wieder in die JVA Bernau gebracht.

Der Angeklagten setzte sein Schweigen wie immer fort – auch zur Aussage seines Mithäftlings wollte er nicht Stellung beziehen.

Richterin Aßbichler stellte anschließend den Antrag, die Schulfreundin des Angeklagten am 3. November in Form einer audiovisuellen Vernehmung zu hören, da sie der  Befragung im Gerichtssaal am letzten Verhandlungstag durch den medialen Druck offensichtlich nicht gewachsen war. Obwohl sie bei der polizeilichen Befragung umfassend Auskunft habe geben können, habe sie vor Gericht die einfachsten Fragen nicht beantworten können. Richterin Aßbichler ergänzte, dass auch die Verantwortung schwer auf ihr laste. Gerade durch die Tatsache, dass der Angeklagte ihr ein Klappmesser an die Kehle gehalten habe, sei ihr deutlich bewusst geworden, dass sie selbst sehr schnell hätte ein Opfer werden können.

Da die Verteidigung zum Antrag auf audiovisuelle Vernehmung erst später schriftlich Stellung nehmen möchte, wurde die Verhandlung beendet. Am 2. November soll es dann weitergehen. Da wird es um die Bergung der Leiche von Hanna W. gehen.

Peter Rink