Aus der Versammlung des Wasserzweckverbands Schonstett

Mehrere Infrastrukturprojekte und die scheinbar endlose Geschichte der Neuausweisung eines Wasserschutzgebiets beschäftigten die jüngste Verbandsversammlung des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Schonstetter Gruppe.

Geschäftsleiter Josef Kotter berichtete über die gemeinsame Unterzeichnung eines Vertrags zwischen dem Zweckverband sowie den Gemeinden Halfing und Söchtenau. „Darin sind alle erforderlichen Details zu den Zuständigkeiten beim täglichen Betrieb und der Kostenaufteilung für eine neue Verbundleitung im Ortsteil Gunzenham geregelt.“ Die Bauarbeiten für das Projekt starteten noch in diesem Herbst.

Die anwesenden Verbandsräte aus den Mitgliedsgemeinden Amerang, Eiselfing und Schonstett beauftragten einstimmig den Verbandsausschuss, die Widmung von Wasserleitungen im Bereich des Bebauungsplans „Kammer“ in der Gemeinde Amerang vorzunehmen. Ein entsprechender Beschluss dieses Gremiums wurde nach der zwischenzeitlich erfolgten Schlussabnahme bereits gefasst und das neue Leitungsnetz somit der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Das Ergebnis einer kürzlich durch das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim durchgeführten Prüfung der Versorgungsanlagen konnte Verbandsvorsitzender Georg Reinthaler bekanntgegeben: „Unsere Anlagen entsprechen den Vorgaben der Trinkwasserverordnung und dem ordnungsgemäßen Betrieb steht nach der Kontrolle auch weiterhin nichts im Wege.“

Weniger erfreulich gestalte sich hingegen die behördlich vorgeschriebene Neuausweisung eines Wasserschutzgebiets für die beiden Trinkwasserbrunnen im Gemeindegebiet Eiselfing. „Dieses arbeits- und kostenintensive Verfahren mit umfangreicher Datenerhebung läuft nun schon seit mehr als einem Jahrzehnt, wofür aber nicht der Zweckverband verantwortlich ist“, betonte Reinthaler. Die vollständigen Antragsunterlagen seien vor einem Jahr eingereicht worden. Seitdem habe das zuständige Wasserwirtschaftsamt Rosenheim auch auf mehrmalige Nachfrage keine konkreten Aussagen über den Zeitrahmen der finalen Bearbeitung gemacht. „Erst dann kann aber die öffentliche Auslegung und somit der nächste wichtige Schritt erfolgen.“

Foto: Das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim bescheinigte den Anlagen des Zweckverbands – hier der Hochbehälter in Schonstett – einen ordnungsgemäßen Zustand.