Bandenbetrug: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil des Landgerichts Traunstein

Das Landgericht Traunstein hat im April eine 38-jährige Frau aus Frankfurt am Main wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs durch Schockanrufe in neun Fällen zu einer Haftstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt. Zugleich wurde die Einziehung von Wertersatz in Höhe von rund 80.000 Euro angeordnet. Der Bundesgerichtshof hat nun die Revision der Angeklagten verworfen. Das Urteil ist somit rechtskräftig, die Frau befindet sich weiterhin in Haft.

 

Nach den Feststellungen der 2. Strafkammer des Landgerichts Traunstein war die 38-jährige Angeklagte innerhalb der Bande sowohl Abholerin als auch Logistikerin. Die Mitglieder der Bande begingen von Juni 2021 bis Ende Juli 2022 organisiert und arbeitsteilig an verschiedenen Tatorten in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz zahlreiche Betrugsstraftaten in unterschiedlichen Besetzungen nach dem Muster des sogenannten Schockanrufs.

Dabei wird älteren Personen durch die Tätergruppierung am Telefonzum Beispiel vorgespiegelt, dass Anrufer ein Polizeibeamter oder Staatsanwalt sei und dass sich nahe Angehörige durch die Verursachung eines tödlichen Verkehrsunfalls in großer Not befinden und dringend Bargeld für eine angeblich zu zahlende Kaution zur Abwendung einer Inhaftierung benötigen. Die Opfer werden so zur Übergabe von großen Mengen Bargeld und Wertgegenständen an die Täterbande gebracht.

Mit seiner rechtlichen Bewertung, die nun vom Bundesgerichtshof bestätigt worden ist, folgte das Landgericht in vollem Umfang der Anklage der Staatsanwaltschaft Traunstein. In ihren Ermittlungen hatte die Spezialabteilung zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden und organisierten Kriminalität nach dem „Traunsteiner Modell“ Fälle aus ganz Süddeutschland zusammengezogen, um eine einheitliche Ahndung aller ermittelten Taten erreichen zu können. In enger Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizeiinspektion in Traunstein und weiteren Polizeidienststellen der Polizeipräsidien Oberbayern-Süd in Rosenheim und Frankfurt am Main konnten die komplexen Ermittlungen letztlich erfolgreich abgeschlossen werden.

Mit dem Strafmaß von zehn Jahren sechs Monaten blieb die Strafkammer nur knapp unter der Strafforderung der Staatsanwaltschaft von elf Jahren. Die Ermittlungen hatten ergeben, dass die Frau Mitglied der Bande um einen 24-jährigen polnischen Staatsangehörigen war. Dieser war schon im August 2022 durch das Landgericht Traunstein wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs in zwölf Fällen zu einer Haftstrafe von zehn Jahren und acht  Monaten verurteilt worden; das Urteil gegen ihn ist bereits seit März 2023 rechtskräftig.