Offizielles zur Landtags- und Bezirkstagswahl am kommenden Sonntag

Hier noch mal a bissal was Offizielles zum bevorstehenden Wahltag: Bei der am kommenden Sonntag, 8. Oktober, stattfindenden Landtags- und Bezirkstagswahl besteht für alle Stimmberechtigten die Möglichkeit, zwischen 8 und 18 Uhr zu wählen …

Stimmberechtigte Personen können nur in dem Wahllokal des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Den Wahlbenachrichtigungen, die mittlerweile alle Haushalte erreicht haben, ist zu entnehmen, in welchem Raum/Gebäude jeder Wahlberechtigte zu wählen hat.

Um wählen zu können, hat jeder Stimmberechtigte seine Wahlbenachrichtigung und seinen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Ein eigener Stift kann mitgenommen werden, muss aber nicht – Schreibstifte liegen im Wahllokal bereit.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln.

Jede Wählerin und jeder Wähler erhält für die Landtagswahl am 8. Oktober einen kleinen, weißen Stimmzettel für die Wahl einer oder eines Stimmkreisabgeordneten (Erststimme) und einen großen, weißen Stimmzettel für die Wahl einer oder eines Wahlkreisabgeordneten (Zweitstimme).

Für die Bezirkstagswahl erhalten die Wählerinnen und Wähler einen kleinen, blauen Stimmzettel für die Wahl einer Bezirksrätin oder eines Bezirksrats im Stimmkreis (Erststimme) sowie einen großen, blauen Stimmzettel zur Bezirkswahl für die Wahl einer Bezirksrätin oder eines Bezirksrats im Wahlkreis (Zweitstimme).

Auf jedem dieser Stimmzettel darf nur eine Stimme abgegeben werden.

Die Stimmzettel müssen von der wählenden Person in einer Wahlzelle des Wahlraums gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgabe (das Ankreuzen) nicht erkennbar ist.

Die Briefwahl, die immer beliebter wird

Wer durch Briefwahl abstimmen will, muss(te) dies im Wahlamt seines Ortes beantragen. bis spätestens kommenden Freitag, 6. Oktober, 15 Uhr. Entweder man holt(e) sich die Unterlagen mit seiner Wahlbenachrichtigung in der Gemeinde persönlich ab oder lässt/ließ sie sich per Post beziehungsweise online zuschicken.

Briefwahl-Unterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr abgegeben sein.

Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft – bereits der Versuch ist strafbar.

Bayern wählt am Sonntag seinen 19. Landtag. Seit der letzten Wahl vor genau fünf Jahren regiert eine Koalition aus CSU und Freien Wählern im Freistaat.

Beide Parteien fanden nach der Landtagswahl am 14. Oktober 2018 erstmals zusammen, nachdem die CSU in den 50 Jahren zuvor nur bei der Wahl 2008 einmal einen Juniorpartner gebraucht und den in der FDP gefunden hatte.