... und dann Drogenfund in der Garser Wohnung eines Pärchens - Polizei ermittelt

Nicht gerade wenig zu tun hatte die Polizei jetzt im Gemeindegebiet Seeon-Seebruck – mit Beteiligung aus dem Altlandkreis. 

Den Beamten war ein Fahrzeug in Seebruck aufgefallen, das mit einem Mann und einer Frau aus Gars besetzt war und nach einiger Nachfahrt in Seeon angehalten werden konnte. Gleich zu Beginn stellten die Beamten Cannabis-Geruch im Pkw fest.

Wie sich bei der Durchsuchung des Fahrzeugs herausstellte, hatte das Pärchen eine geringe Menge der Droge dabei. Der Fahrer gestand ferner, am Vortag einen Joint geraucht zu haben. Daraufhin wurde die Weiterfahrt unterbunden. Da auch bei der Beifahrerin der Verdacht bestand, dass diese unter dem Einfluss von Betäubungsmittel stehe, wurde eine Angehörige hinzugerufen, die das Fahrzeug weiterfahren durfte. Der 31-jährige Mann musste sich daraufhin in der Kreisklinik Trostberg einer Blutentnahme unterziehen.

Gleichzeitig wurde durch eine Streife der Polizeistation Haag die gemeinsame Wohnung der Fahrzeuginsassen in Gars durchsucht. Hierbei wurden eine nicht geringe Menge Cannabis im unteren dreistelligen Bereich aufgefunden.

Den Mann erwartet nun eine Anzeige wegen eines ‚Verbrechens nach dem Betäubungsmittelgesetz‘, sagt die Polizei. Seinen Führerschein sei er vorerst los.

Zuvor war ein Pedelec-Fahrer in der Rosenheimer Straße in Seebruck gestürzt, als er von der Straße auf den Gehweg wechseln wollte und dabei am abgesenkten Bordstein wegrutschte. Der 64-Jährige aus Amerang kam mit einer Kopfplatzwunde und Abschürfungen in die RoMed-Klinik nach Prien und durfte diese noch am selben Tag verlassen.

Kurz darauf wurde die Streife in unmittelbarer Nähe auf einen 13-Jährigen aufmerksam, der mit einem für den Straßenverkehr nicht zugelassen E-Scooter fuhr. Der junge Mann konnte aufgrund seines Alters selbstverständlich keine Fahrerlaubnis der Klasse AM vorweisen. Diese wäre aufgrund der bauartbedingen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h jedoch notwendig gewesen.

Auch ein Versicherungskennzeichen war nicht angebracht. Sowohl den Buben als auch seinen Vater als Verantwortlicher erwartet jeweils eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz.