Kreistags-Beschluss: Auch mehr Gebühren für die Entsorgung künstlicher Mineralfasern

Die Mitglieder des Kreistages haben in ihrer heutigen Sitzung die Änderung der Abfallwirtschafts-Satzung und der Abfallgebühren-Satzung mit großer Mehrheit (zwei Gegenstimmen) beschlossen: Auf Empfehlung des Ausschusses für Umweltangelegenheiten, Landwirtschaft, räumliche Entwicklung, Natur- und Klimaschutz sowie Mobilität und des Kreisausschusses.

Diese Änderungen treten bereits zum 1. August 2023 in Kraft – soweit auch die Regierung von Oberbayern zustimmt.

Die Änderungen seien notwendig geworden, da die Satzung des Landkreises über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen – kurz Abfallwirtschafts-Satzung, welche seit 1. Juli 2012 unverändert gilt – nicht mehr mit der aktuellen Muster-Abfallwirtschafts-Satzung des Bayerischen Landkreistages übereinstimme und sich zudem die kreiseigene Abfallwirtschaft weiterentwickelt habe.

In der Satzung ist nun zum Beispiel genauer geregelt, welche Stoffe von der Abfallentsorgung durch den Landkreis ausgenommen sind:

Dies betrifft Bauschutt, Straßenaufbruch, Erdaushub, kohlenteerhaltigen Straßenaufbruch, Kohlenteer und teerhaltige Produkte, insbesondere Dachpappe, verunreinigten Bauschutt, Boden oder Bau- und Abbruchabfälle, Klärschlämme und sonstige Schlämme sowie Fäkalschlämme und Fäkalien und carbonfaserverstärkten Kunststoff.

Weitere Änderungen der Satzung betreffen die Integration der bestehenden Sammlung von Leichtverpackungen, Altholz, Altreifen, Altspeiseölen und -fetten, weiteren Bioabfällen, Asbest und künstlichen Mineralfasern an den Wertstoffhöfen oder sonstigen Annahmestellen.

Künftig sind auch Unterflurcontainer bei größeren Wohnanlagen möglich. Dies hatte die bisherige Satzung nicht zugelassen.

Auch bei der Abfallgebühren-Satzung habe sich in den zurückliegenden elf Jahren Vieles geändert, so dass eine Anpassung erforderlich geworden sei.

Es werden nun deshalb neue Gebühren eingeführt, einige Gebühren erhöht, aber auch Ermäßigungen vorgenommen:

Beispielsweise steigen nun laut Beschluss die Gebühren für die Entsorgung von Asbest und künstlichen Mineralfasern.

Für eine Tonne asbesthaltige Abfälle sind nun 480 Euro statt vormals 280 Euro zu zahlen, für eine Tonne künstliche Mineralfasern steigt der Preis auf 1.200 Euro statt 710 Euro.

Diese Erhöhung sei notwendig, da der Preis der weiteren Entsorgung durch den Landkreis um rund zwei Drittel gestiegen sei.

Eine Ermäßigung wurde im Bereich Hygieneartikel mit aufgenommen. Der sogenannte „Windelzuschuss“ wird seit Jahren über die Gemeinden gewährt und gilt für private Haushalte, in denen dauerhaft größere Mengen Hygieneartikel benötigt werden.

Unberührt von den Änderungen sind die hauptsächlichen Gebühren für die Restmüllbehältnisse, die Sperrmüll- und Altholzentsorgung und die Abgabe von Grüngut an Wertstoffhöfen.