Erleichterter Zugang für Firmen zum Kurzarbeitergeld läuft nächste Woche aus

Die Sonderregelungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld laufen nächste Woche – am Freitag, 30. Juni 2023 – aus.
Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld war vom Gesetzgeber aufgrund der Corona-Folgen und dann wegen unterbrochener Lieferketten sowie der Auswirkungen steigender Energiepreise beschlossen worden.

Während der Pandemie sei so die Beschäftigung von in der Spitze sechs Millionen Beschäftigten gesichert worden. Insgesamt sei die Inanspruchnahme im Vergleich der letzten drei Jahre aktuell wieder stark gesunken. Auch die Ausgaben für das Kurzarbeitergeld würden zurückgehen. Die allermeisten Betriebe  würden sich laut eines beauftragten Forschungsinstituts der Agentur für Arbeit nicht mehr in einer tiefen Krise wie zu Corona befinden.

Ab dem 1. Juli 2023 gelten für den Bezug von Kurzarbeitergeld deshalb wieder die Voraussetzungen, die vor der Pandemie galten.

Dann müssen wieder mindestens ein Drittel der Beschäftigten in einem Betrieb von einem Arbeitsausfall betroffen sein – bis Ende Juni sind es noch ’nur‘ zehn Prozent in Verbindung mit einem Arbeitsausfall von mehr als zehn Prozent.

Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeiternehmer können zudem nicht mehr über die Kurzarbeit unterstützt werden.

Betriebe müssen ab Juli 2023 zuerst wieder negative Arbeitszeit-Salden aufbauen, bevor das Kurzarbeitergeld gezahlt werden könne.

Das bedeutet, dass Betriebe ab Juli 2023 sowohl bei erstmaligem als auch bei weiterhin bestehenden Arbeitsausfällen wieder Minusstunden aufbauen müssen. Ist dies ausgeschöpft, kann für darüber hinausgehende Arbeitsausfälle das Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Dafür muss eine Regelung im Betrieb bestehen, die den Aufbau von Minusstunden im Rahmen eines Arbeitszeitkontos zulässt.