Drei Männer wurden kontrolliert - Polizeicomputer schlug Alarm

Für drei Männer ging es am Wochenende nach Grenzkontrollen ins Gefängnis. Die Bundespolizei hatte bei der Überprüfung ihrer Personalien herausgefunden, dass sie unabhängig voneinander von der Justiz gesucht wurden. Gegen sie lag jeweils ein Haftbefehl vor. Demnach bestand bei jedem der drei Fluchtgefahr. Nach kurzem „Zwischenstopp“ beim Amtsgericht in Rosenheim mussten sie die Untersuchungshaft antreten.

Ein ukrainischer Beifahrer in einem Pkw, konnte sich den Bundespolizisten gegenüber zwar mit seinem Reisepass und einer deutschen Aufenthaltserlaubnis ausweisen, seine Fahrt in Richtung München musste er dennoch beenden. Mithilfe des Polizeicomputers war schnell klar, dass der 41-Jährige wegen des dringenden Tatverdachts, 2021 einen räuberischen Diebstahl begangen zu haben, vom Amtsgericht Groß-Gerau gesucht wurde. Nach der Vorführung beim Rosenheimer Amtsgericht brachten ihn die Beamten in die Justizvollzugsanstalt nach Traunstein.

In einem anderen Auto fuhr ein Ukrainer mit, der einen Pass und eine polnische Aufenthaltsgenehmigung mitführte.

Dennoch wurde er von den Bundespolizisten verhaftet, da gegen ihn ein Haftbefehl des Amtsgerichts Görlitz vorlag. Der 27-Jährige ist Tatverdächtiger in einem Verfahren wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern. Ihm wird zur Last gelegt, 2022 in mehreren Fällen syrische, irakische und ägyptische Migranten in seinem Wagen von der belarussisch-polnischen Grenze gegen Bezahlung in die Bundesrepublik befördert zu haben. Auf richterliche Anordnung hin wurde der mutmaßliche Schleuser in die Traunsteiner Haftanstalt eingeliefert.

Nach Bernau ins Gefängnis brachte die Bundespolizei einen rumänischen Pkw-Insassen. Auch bei ihm „schlug der Polizeicomputer Alarm“. Das Amtsgericht in Hamburg suchte nach dem 26-Jährigen. Dieser ist Angeklagter in einem Verfahren wegen eines im Jahr 2020 begangenen Subventionsbetrugs. Da der Angeschuldigte flüchtig beziehungsweise untergetaucht war, wurde der Haftbefehl verhängt.

Das Rosenheimer Amtsgericht bestätige die Untersuchungshaft des Rumänen, die er unmittelbar nach seiner Vorführung anzutreten hatte.