Prozess am Landgericht: 27-jähriger Industriekaufmann aus Kraiburg soll seinen Arbeitgeber über Jahre hinweg betrogen haben

Seit Oktober 2025 sitzt der Angeklagte in Untersuchungshaft. Nun wurde der Prozess gegen ihn vor der 9. Kammer des Traunsteiner Landgerichts eröffnet. Dem Industriekaufmann aus Kraiburg soll seinen Arbeitgeber massiv betrogen haben – um Millionen.

Der Staatsanwalt las die Anklageschrift vor. Das Verlesen der über 30 Seiten langen Anklageschrift benötigte knappe zwei Stunden. Danach war vorgetragen, dass der Angeklagte seinen Arbeitgeber in Haag, der dafür bekannt ist, montagefreundliche Photovoltaik-Systeme zu entwickeln und zu vertreiben, in knapp 100 Fällen betrogen hat, und zwar um über 4,1 Millionen Euro.

Der Angeklagte hatte Zugang zur Buchhaltung und konnte auf diese Weise in mehreren Fällen Rechnungsstellungen seiner Firma auf null Euro stellen und auf diese Weise eventuelle Reklamationen für den Kunden kulant bearbeiten. Die soll er wohl bewerkstelligt haben, aber mit dem Unterschied, dass er die anschließende Rechnungsstellung auf seine Privatkonten umzuleiten verstand. Von Mai 2022 bis Ende 2024 soll er diese Methode 95 mal angewendet haben und dabei seinen Arbeitgeber um knapp 4,2 Millionen Euro betrogen haben.

Nach dem Verlesen der Anklageschrift baten die beiden Verteidiger des Angeklagten das Gericht um ein Rechtsgespräch.

Daran anschließend formulierte die Kammer die Möglichkeiten einer Verkürzung des Verfahrens: Der Angeklagte biete ein vollumfängliches Geständnis an und nenne ausnahmslos alle Beteiligten des Betruges. In diesem Falle sei die Kammer bereit, das Strafmaß für die Taten auf eine Gefängnisstrafe von mindestens sechs Jahren und drei Monaten und höchstens von sechs Jahren und neun Monaten einzugrenzen. Darüber hinaus bestehe die Möglichkeit, bei allen Fällen mit einem Sachschaden von unter 10.000 Euro eine Einstellung des Verfahrens zu erwägen. Es sei auch möglich, ergänzte die Vorsitzende Richterin, zu erwägen, ob nicht in einzelnen Fällen von Untreue statt von Betrug die Rede sein könne.

Nach kurzer Beratung der Verteidiger mit dem Angeklagten erklärten Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihr Einverständnis mit diesem Vorgehen. Daraufhin verkürzte die Kammer die Verhandlung um einen Prozesstag und plant nunmehr, das Urteil am 24. Juni zu verkünden.

Die Verhandlung will noch zutage fördern, warum der Firma zweieinhalb Jahre lang von diesem Betrugsverhalten ihres Angestellten anscheinend nichts oder kaum etwas aufgefallen ist. Einer der Kunden muss wohl misstrauisch geworden sein. Ist durch Äußerungen dieses Kunden die ganze Angelegenheit erst aufgedeckt worden? 

Die Kammer will nach dem Einverständnis von Verteidigung und Staatsanwaltschaft mit dem vereinfachten Verfahren wohl deutlich weniger Zeugen laden, aber einige werden sicher noch zu Wort kommen. Wir werden weiter berichten.

PETER RINK

Schaufenster