Ab Sonntag fällt ein Teil der Überwachungszone im Landkreis Mühldorf weg
Ab kommenden Sonntag, 14. Juni, fällt ein Teil der Überwachungszone im Landkreis weg. Zudem ist die Schutzzone im Landkreis weggefallen. Der derzeit noch bestehende Teil der Überwachungszone umfasst das Gebiet folgender Ortschaften und Gebiete:
- Gemeinde Oberbergkirchen
- Teile der Gemeinde Schönberg
- Teile der Gemeinde Lohkirchen
- Teile der Gemeinde Zangberg
- Teile der Gemeinde Ampfing
- Teile der Gemeinde Heldenstein
- Teile der Gemeinde Rattenkirchen
- Teile der Gemeinde Obertaufkirchen
- Gemeinde Schwindegg
- Gemeinde Buchbach
Eine Aufstallpflicht gilt auch in der Überwachungszone.
Die konkreten Regelungen, insbesondere die genaue Abgrenzung des verbliebenen Teils der Überwachungszone sowie die einzuhaltenden Maßnahmen, werden vom Landratsamt Mühldorf durch Allgemeinverfügung festgelegt und im Amtsblatt (Nr. 35 vom 12. Juni) auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.lra-mue.de veröffentlicht. Die Allgemeinverfügung, die am 14. Juni (0 Uhr) in Kraft tritt, enthält sämtliche Informationen zum aktuellen Stand.
Außerhalb der Überwachungszone gelten keine besonderen Sicherheitsmaßnahmen. Das Landratsamt fordert dennoch alle Geflügelhalter im Landkreis, die ihre Tierhaltung bisher dem Veterinäramt nicht angezeigt haben, dringend auf, dies unverzüglich nachzuholen. Das Formular zur Meldung kann unter https://www.lra-mue.de/gesundheit-tiere-lebensmittel/veterinaeramt-und-lebensmittelueberwachung/informationen-fuer-gefluegelhalter/ heruntergeladen werden.
Die Mitarbeiter des Veterinäramts stehen, insbesondere für Fragen zu den angeordneten Schutzmaßnahmen, per E-Mail unter vetamt@lra-mue.de zur Verfügung.
Aktuelle Informationen zur Newcastle-Krankheit in Bayern sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort „Newcastle-Krankheit“ verfügbar.
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