Einfach vorbeikommen: Am Sonntag ist eine Wahlschulung im Sitzungssaal des Rathauses

Zur Vorbereitung findet am kommenden Sonntag, 1. März, um 15 Uhr eine Wahlschulung im großen Sitzungssaal des Rathauses statt. Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig – Interessierte können einfach zur Schulung kommen.
Das Ehrenamt kann am Wahltag in einem Brief- oder Urnenwahllokal ausgeübt werden – beispielsweise als
• Vorsteherin oder Vorsteher eines Stimmbezirks,
• Schriftführerin oder Schriftführer oder
• Beisitzerin oder Beisitzer.
Voraussetzungen für die Tätigkeit als Wahlhelfer sind:
• deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz,
• ein Mindestalter von 18 Jahren am Wahltag,
• möglichst die Hauptwohnung oder der gewöhnliche Aufenthalt in Bad Aibling.
Für den Einsatz erhalten Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld in Höhe von 90 Euro sowie einen Thermen-Gutschein.
Auch möglich: Sich bitte beim Wahlamt der Stadt Bad Aibling schnell melden unter
wahl@bad-aibling.de .
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