Rumäne, Italiener und Serbe müssen ins Gefängnis

Die Rosenheimer Bundespolizei hat zwischen dem gestrigen Sonntag und heute einen rumänischen, einen italienischen und einen serbischen Staatsangehörigen ins Gefängnis gebracht. Die von der Justiz gesuchten Männer waren zuvor über die deutsch-österreichische Grenze eingereist. Deren Reiseabsichten machten die Beamten auf der Inntalautobahn beziehungsweise am Bahnhof in Rosenheim zunichte.

Im Rahmen der Grenzkontrollen trafen die Bundespolizisten an der A93 nahe Kiefersfelden auf einen Rumänen, der mit einem slowakischen Reisebus in Richtung Rosenheim unterwegs war. Wie sich bei der Überprüfung seiner Personalien herausstellte, war der Businsasse im Jahr 2021 vom Landgericht Siegen wegen Vergewaltigung zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Laut Haftbefehl hat er, nachdem er sich offenbar der Strafvollstreckung entzogen hatte, noch 191 Tage in Haft zu verbüßen. Der 43-Jährige wurde am Montagvormittag in die Justizvollzugsanstalt Bernau eingeliefert.

Am Rosenheimer Bahnhof nahmen die Beamten einen 36-jährigen Mann fest. Dieser gab zunächst vor, seine Papiere verloren zu haben und nur noch über ein Handy-Foto von seinem slowenischen Ausweis zu verfügen. Die Bundespolizisten erkannten schon anhand des vorgezeigten Bilds, dass es sich bei dem fotografierten Dokument um eine Fälschung handelt. Bei der anschließenden Durchsuchung des Gepäcks fanden die Beamten die Fälschung. Mithilfe der Fingerabdrücke konnten die Bundespolizisten die tatsächliche Identität des mutmaßlichen Urkundenfälschers herausfinden. Dabei wurde auch klar, weshalb der Mann wohl kein Interesse hatte, sich mit seinen richtigen Personalien auszuweisen.

Gegen den Serben lag wegen des Vorwurfs der illegalen Einreise ein Untersuchungshaftbefehl der Traunsteiner Staatsanwaltschaft vor. Außerdem hatte die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth angeordnet, dass ihm ein Haftbefehl zu eröffnen sei. Demnach muss er wegen Urkundenfälschung eine Gelstrafe in Höhe von rund 1.300 Euro einschließlich Verfahrenskosten zahlen. Auch die Staatsanwaltschaft in Leipzig hat wegen eines laufenden Ermittlungsverfahrens wegen Betrugs Interesse an der Erreichbarkeit des Serben. Dessen Aufenthalt dürfte für die nächste Zeit geklärt sein. Nachdem er von der Rosenheimer Bundespolizei wegen des offenkundigen Urkundendelikts angezeigt worden war, wurde der Mann auf richterliche Anordnung in die Traunsteiner Haftanstalt eingeliefert.

Ins Gefängnis nach Bernau brachten die Bundespolizisten einen Italiener, der von Österreich kommend mit dem Zug in Richtung München unterwegs war. Bei der Überprüfung seiner Personalien kam mithilfe des Polizeicomputers ans Licht, dass er Justizschulden in Höhe von 6.000 Euro hat. Diesen Betrag hatte das Amtsgericht Sonthofen gegen ihn als Geldstrafe wegen Beleidigung festgesetzt. Mangels finanzieller Möglichkeiten kam die ersatzweise angeordnete Freiheitsstrafe von 50 Tagen zum Tragen. Die Bundespolizei beendete die Zugreise des 44-Jährigen am Rosenheimer Bahnhof.

Schaufenster