Neues Ladenschlussgesetz erlaubt bis zu acht Werktage für Öffnung bis 24 Uhr

Das Bayerische Ladenschlussgesetz wurde zum 1. August geändert. Neu ist, dass Gemeinden ab sofort die Möglichkeit haben, acht Werktage pro Jahr freizugeben, an denen Verkaufsstellen zwischen 20 und 24 Uhr geöffnet sein dürfen. Angemeldet werden müssen die Veranstaltungen beim Ordnungsamt. Wir haben nachgefragt, beim Wirtschafts-Förderungs-Verband (WFV) sowie beim Innkaufhaus und der Buchhandlung Fabula, wie das neue Konzept ankommt.

„Wir werden bestimmt etwas unternehmen“, erklärt Wolfgang Helmdach vom WVF. Die genauen Planungen laufen noch und werden in der nächsten Vorstandssitzung abgestimmt. Einige Anmeldungen seien bereits für „Wasserburg leuchtet“ am Samstag, 13. September, eingegangen.

Als „absolut super“ bezeichnen Sibylle Schuhmacher vom Innkaufhaus und Hildegard Wimmer von der Buchhandlung Fabula die Möglichkeit von Öffnungszeiten bis in den späten Abend hinein.

„Die Möglichkeit länger zu öffnen, gibt dem Einzelhandel die Freiheit, kreativ zu sein“, so Schuhmacher und sie fügt an „wir werden dies auf jeden Fall nutzen.“ Die Planungen für eine längere Öffnung bei „Wasserburg leuchtet“ laufen, am 10. Oktober gibt wieder es die legendäre „Ladies Night“ – ebenfalls mit längeren Öffnungszeiten.

„Aus Sicht des Einzelhandels ist die längere Öffnung eine zusätzliche Verkaufszeit, für die Kunden und vor allem Buchliebhaber eine tolle Gelegenheit, sich auch am späten Abend noch Lesestoff zu besorgen“, freut sich Hildegard Wimmer von der Buchhandlung Fabula. Auch in der Buchhandlung laufen die Planungen, so soll beispielsweise an bestimmten Freitagen bis 22 Uhr geöffnet sein.

Nicht zulässig ist die Freigabe der Ladenschlusszeiten an bestimmten Tagen mit besonderem religiösen oder gesellschaftlichen Charakter wie Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karsamstag, Buß- und Bettag, Heiligabend und Silvester. Ebenso ausgenommen sind die Vortage von Pfingstsonntag, Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag. Zudem kann die Stadt die Öffnung auf bestimmte Orte, Ortsteile oder Handelszweige beschränken.

TANJA GEIDOBLER

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