Neues Ladenschlussgesetz erlaubt bis zu acht Werktage für Öffnung bis 24 Uhr
Das Bayerische Ladenschlussgesetz wurde zum 1. August geändert. Neu ist, dass Gemeinden ab sofort die Möglichkeit haben, acht Werktage pro Jahr freizugeben, an denen Verkaufsstellen zwischen 20 und 24 Uhr geöffnet sein dürfen. Angemeldet werden müssen die Veranstaltungen beim Ordnungsamt. Wir haben nachgefragt, beim Wirtschafts-Förderungs-Verband (WFV) sowie beim Innkaufhaus und der Buchhandlung Fabula, wie das neue Konzept ankommt.
„Wir werden bestimmt etwas unternehmen“, erklärt Wolfgang Helmdach vom WVF. Die genauen Planungen laufen noch und werden in der nächsten Vorstandssitzung abgestimmt. Einige Anmeldungen seien bereits für „Wasserburg leuchtet“ am Samstag, 13. September, eingegangen.
Als „absolut super“ bezeichnen Sibylle Schuhmacher vom Innkaufhaus und Hildegard Wimmer von der Buchhandlung Fabula die Möglichkeit von Öffnungszeiten bis in den späten Abend hinein.
„Die Möglichkeit länger zu öffnen, gibt dem Einzelhandel die Freiheit, kreativ zu sein“, so Schuhmacher und sie fügt an „wir werden dies auf jeden Fall nutzen.“ Die Planungen für eine längere Öffnung bei „Wasserburg leuchtet“ laufen, am 10. Oktober gibt wieder es die legendäre „Ladies Night“ – ebenfalls mit längeren Öffnungszeiten.
„Aus Sicht des Einzelhandels ist die längere Öffnung eine zusätzliche Verkaufszeit, für die Kunden und vor allem Buchliebhaber eine tolle Gelegenheit, sich auch am späten Abend noch Lesestoff zu besorgen“, freut sich Hildegard Wimmer von der Buchhandlung Fabula. Auch in der Buchhandlung laufen die Planungen, so soll beispielsweise an bestimmten Freitagen bis 22 Uhr geöffnet sein.
Nicht zulässig ist die Freigabe der Ladenschlusszeiten an bestimmten Tagen mit besonderem religiösen oder gesellschaftlichen Charakter wie Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karsamstag, Buß- und Bettag, Heiligabend und Silvester. Ebenso ausgenommen sind die Vortage von Pfingstsonntag, Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag. Zudem kann die Stadt die Öffnung auf bestimmte Orte, Ortsteile oder Handelszweige beschränken.
TANJA GEIDOBLER
Schaufenster

Den Einzelhandel, vor allem die Angestellten, wird es freuen!
Late Night Shopping.
Und die sicherlich zahlreichen Käufer freuen sich schon auf die Parkplatzsuche, wenn unter der Woche, ab 18 Uhr, auch das letzte Loch in der Altstadt zugeparkt ist. Ironiefreies Resumée: Braucht kein Mensch.
oh du meine Güte: 8 Werktage pro Jahr ! Was für eine Katastrophe ! *ironie auch wieder aus*
Die Kunden kaufen deshalb auch nicht mehr ein. Dann verlagert es sich vielleicht etwas. Da müssen sich die Chefs selber reinstellen, sonst rentiert sich das doch nicht. Es werden sich auch nicht leicht Angestellte finden, die das für wenig Geld mitmachen.
Bald haben wir amerikanische Verhältnisse mit 24-Stunden-Öffnungszeiten
Wer bis 20.00 Uhr ned woas, wos er braucht, der woas bis 24.00 Uhr a ned.
Wieder ein sinnloses Gesetz mehr, was noch dazu Personal bindet, welches nicht vorhanden ist.
Ach so, die zugewanderten Fachkräfte hab ich vergessen……..🫢
Chapeau! Sogar zu diesem Thema findet sich jemand, der gegen Ausländer wettert. Sie können wirklich stolz auf sich und diese Glanzleistung sein.
Wir haben hier in Deutschland ein Arbeitszeitgesetz das klar regelt, wieviel und wie lange gearbeitet werden darf. In den Arbeitsverträgen ist die Gesamtstundenzahl geregelt und entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Sollten mit der neuen Regelung freiwillige Überstunden anfallen, müssen sie halt bezahlt werden. Und übrigens: es gibt eine alte Weisheit: „Die Stunden bringen‘s Geld!“
Brauchen wir nicht. Die Stadt ist eh schon total überlastet. Verkehr, Parkplätze, zu viele Menschen. Außerdem wetterabhängig. Möchte nicht wissen, wieviel Essen am Marktsonntag im Juni weggeworfen wurde, weil es einfach zu heiß war und nur wenige Menschen zum Markt gekommen sind.
Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden es danken, wenn sie keine Überstunden machen müssen.