Diskussion im Soyener Gemeinderat zur Stellplatzsatzung

Ab 1. Oktober 2025 wird die staatliche Pflicht Stell- und Garagenplätze bei Neubauten auszuweisen, zu einer Pflicht der Städte und Gemeinden. In der gestrigen Sitzung beschäftigte sich der Soyener Gemeinderat mit der Frage, ob letztlich mehr Wohnraum geschaffen werden soll oder ein erhöhtes Parkaufkommen auf Straßen und Wegen den Ortscharakter negativ beeinflussen wird.
Bürgermeister Thomas Weber informierte, dass die in der letzten Sitzung beschlossenen Änderungsvorschläge des Gemeinderates in die neue Stellplatzsatzung und deren Anlage eingearbeitet wurden. Darin wurde unter anderem der Vorschlag von Helmut Grundner, die Stellplatzverordnung solle großzügiger ausgelegt werden und für Wohnungen bis zu einer Größe von 70 Quadratmetern lediglich der Nachweis für einen einzigen Stellplatz gefordert werden, berücksichtigt. Ursprünglich waren zwei Stellplätze für 50 Quadratmeter angedacht. Dieser Punkt stand in der Sitzung zur Diskussion.
Grundner sprach sich nach wie vor für die Regelung mit einem Stellplatz pro 70 Quadratmetern aus, da in Soyen kleine Wohnungen fehlen. Des Weiteren würde seiner Meinung nach die Regelung zur Umweltfreundlichkeit beitragen und die Bürger weniger Autos kaufen, wenn sie keinen Stellplatz vor ihrem Haus haben. Dem schloss sich auch Martin Krieg an. „Wir müssen für die junge und ältere Generation etwas tun.“
Bürgermeister Thomas Weber erklärte, er werde dieser Fassung nicht zustimmen, da diese ein erhöhtes Parkaufkommen auf Straßen und Wegen mit sich ziehen werde. „Und das wird den Ortscharakter negativ beeinflussen“, so Weber weiter. Afra Zantner hielt den Vorschlag von Helmut Grundner weder nachhaltig noch sinnvoll. Es sei zu befürchten, dass immer mehr Wohnraum geplant werde.
Mit 7:6 stimmte der Gemeinderat dem Erlass der Stellplatzsatzung mit einem Stellplatz pro 70 Quadratmeter zu.
TANJA GEIDOBLER
Schaufenster

Die Änderung der Stellplatzsatzung ist die absolut falsche Entscheidung des Soyener Gemeinderats.
Als Anwohner in einer Soyener Siedlung sieht man täglich die zugeparkten Straßen weil bereits jetzt mit der alten Satzung die vorhandenen Stellplätze schon nicht ausreichen.
Diese Situation wird sich mit der neuen Satzung weiter zuspitzen, die noch weniger private Stellplätze einfordert. Die Theorie dass die Anwohner dann weniger Autos anschaffen wenn sie keinen Stellplatz haben ist wohl absolut weltfremd. Wenn sich Anwohner einer Wohneinheit ein (Zweit-) Auto anschaffen werden sie es wohl auch (für den Arbeitsweg auf dem Land und Zugverbindung im Zweistundentakt) brauchen.
Fazit:
Gewinner dieser Satzung sind Spekulanten und Bauunternehmer die aus einem Grundstück den maximalen Profit mit möglichst vielen Wohneinheiten und wenig Parkflächen herausholen wollen. (Prinzip nach mir die Sintflut)
Verlierer sind die Anwohner, die sich im Nachgang mit nicht vorhandenen Stellplätzen und somit zugeparkten Siedlungsstraßen auf Dauer arrangieren müssen.
Bisher wurde in Soyen bis 50m² Wohnfläche ein Stellplatz gefordert. Die klassische Zweizimmerwohnung misst aber auf dem Land mit Terrasse gerne mehr. @Soyener Bürger: Wieso sollte sich die Situation also „mit der neuen Satzung weiter zuspitzen“, wenn sie eine ähnliche Staffelung wie die alte Satzung vorsieht?
Die Leute die ich kenne kaufen sich ein Auto, weil sie es brauchen. Nicht, weil ein Stellplatz vor der Wohnung vorhanden ist. Dieses Argument kann ich nicht nachvollziehen.
Fakt ist doch dass für jede geplante Wohneinheit zwischen 50m² und 70m² nach der neuen Satzung im Unterschied zur alten Satzung ein Stellplatz genügt anstatt zwei Stellplätze. Nachdem bisher schon die Stellplätze knapp bemessen und die Straßen zugeparkt sind, werden in Zukunft zwangsläufig noch mehr Autos auf öffentlichen Straßenrändern stehen. In einer 20m² größeren Wohneinheit werden im Schnitt auch mehr Personen wohnen die ein Auto besitzen oder nutzen. Die Planung von neuen Objekten mit mehreren Wohneinheiten wird bestimmt darauf abzielen die neue Satzung maximal auszunutzen.