Bayerns Regierung hat wieder Maßnahmen zur Luftbeobachtung ab heute angeordnet
Die Waldbrandgefahr ist durch das warm-trockene Wetter nun seit dem Wochenende erneut deutlich angestiegen: Der Gefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes zeigt teilweise in Oberbayern aktuell die höchste Warnstufe fünf an.
Die Regierung von Oberbayern hat deshalb zur Prävention vorerst bis einschließlich dem morgigen Mittwoch, 2. Juli, Maßnahmen zur Luftbeobachtung angeordnet.
Lediglich ein schmaler Streifen im südlichen Oberbayern zwischen Garmisch-Partenkirchen und dem Berchtesgadener Land werde aktuell nicht beflogen.
Die Anordnungen zur Luftbeobachtung erfolgen in Abstimmung mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt-Pfaffenhofen, das für ganz Oberbayern zuständig ist. Die Flieger starten jeweils am Nachmittag von den Stützpunkten Eichstätt, Pfaffenhofen an der Ilm, Oberpfaffenhofen, Königsdorf und Mühldorf.
Sie erreichen von dort aus gefährdete Wälder in den betroffenen Gebieten.
Besonders gefährdet seien Wälder auf leichten, sandigen Standorten mit geringem Bewuchs, sonnige Waldlichtungen und Waldränder.
Die Regierung von Oberbayern bittet deshalb nachdrücklich darum, im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 Metern davon
· kein Feuer oder offenes Licht anzuzünden oder zu betreiben,
· keine offenen Feuerstätten zu errichten oder zu betreiben,
· keine Bodendecken abzubrennen und keine Pflanzen oder Pflanzenreste flächenweise abzusengen,
· keine brennenden oder glimmenden Sachen wegzuwerfen und nicht zu rauchen.
Dies gilt auch für Waldbesitzer, Jäger und alle Personen, die mit Waldarbeiten beschäftigt sind.
Die Luftbeobachtung ist eine vorbeugende Maßnahme der Waldbrandbekämpfung. Die Regierung von Oberbayern trägt die tatsächlichen Einsatzkosten für Einsätze der Luftbeobachtung aus Mitteln des Katastrophenschutzfonds.
Die Flugbereitschaft Oberbayern der Luftrettungsstaffel Bayern e.V. stellt die ehrenamtlichen Piloten.
Die ausgebildeten, amtlichen Luftbeobachter sind in der Regel Bedienstete der Katastrophenschutz-Behörden oder Forstbehörden vor Ort.
Weitere Informationen sind im Internet abrufbar unter
Schaufenster
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