Landgericht Traunstein setzt den Beschuldigten Sebastian T. auf freien Fuß

Übereinstimmenden Medienberichten zufolge hat das Landgericht Traunstein heute den Haftbefehl gegen Sebastian T. aufgehoben. Der junge Mann war beschuldigt worden, die 23-jährige Hanna W. am 3. Oktober 2022  in Aschau im Chiemgau nach dem Besuch der Diskothek „Eiskeller“ ermordert zu haben. Bereits im April hatte der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts vom März 2024 kassiert und verfügt, die Verhandlung neu anzusetzen. Jetzt als ist Sebastian T. wieder auf freiem Fuß.

Das Landgericht hatte ihn (wie berichtet) zu neun Jahren Haft nach Jugendstrafrecht verurteilt, weil es zu der Überzeugung gelangt war, dass er die seinerzeit 23-jährige Hanna W. getötet und anschließend in einen Bach geworfen habe.

Grundlage für die nunmehrige Entscheidung des Landgerichts Traunstein ist jetzt offenbar die Glaubwürdigkeit des Zeugen Adrian M., der im Oktober 2023 vor Gericht ausgesagt hatte, dass Sebastian T. ihm gegenüber die Tat gestanden habe. Seinerzeit war Adrian M. ein Mithäftling von Sebastian T.

Ein psychiatrischer Sachverständiger kam nunmehr in einem erneuten Gutachten zu dem Schluss, dass den Angaben des Hauptbelastungszeugen die Glaubhaftigkeit fehle.

Die Verteidigung von Sebastian T., die den Haftprüfungstermin erwirkt hatte, geht von einem Unfalltod von Hanna W. aus. Sie sei nach dem Diskobesuch in alkoholisiertem Zustand ohne Fremdeinwirkung in den Bärbach gefallen und ertrunken.

Nach derzeitigem Stand könnte der neue Prozess Mitte September beim Amtsgericht Laufen eröffnet werden.

Ausführlicher Bericht folgt.

RP

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