Bürgermeister Wendrock kündigt weitere Rechtsmittel gegen Sammelunterkunft an

Der Eilantrag der Gemeinde Rott gegen die Baugenehmigung für eine Sammelunterkunft im Gewerbegebiet Eckfeld wurde vom Verwaltungsgericht München abgelehnt. Bürgermeister Daniel Wendrock kündigt am heutigen Pfingstmontag in einer Stellungnahme dazu an, gegen diese Entscheidung Rechtsmittel bei der nächsten gerichtlichen Instanz einlegen zu wollen. Er wiederholt zudem seine Forderung nach einem Neuanfang in der Flüchtlings-Unterbringungspolitik.   

Über die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei wurde der Gemeinde Rott am Freitag mitgeteilt, dass das Verwaltungsgericht München den Eilantrag gegen die geplante Sammelunterkunft für 270 Personen in Rott abgelehnt habe. Eine erste juristische Prüfung habe ergeben, dass die Begründung hierzu nicht zu überzeugen vermöge, wie es hieß.

„Unsere umfassenden rechtlichen Einwendungen gegen die Baugenehmigung wurden nicht ausreichend berücksichtigt – weder zum übermäßigen Eingriff in unsere Planungshoheit noch zu unseren Bedenken im Hinblick auf die Erschließung, unserer Bereitschaft auf alternativer Fläche eine kleinere Einrichtung mit fester Laufzeit anzubieten, unserer Bedenken im Hinblick auf die mangelhaften Unterbringungsbedingungen, den fehlehaften Brandschutz, den Nachbarschutz, die Sicheheitsbedenken oder die mögliche Kollission mit der Verwirklichung von Wohnbaugebieten in der Gemeinde“, fasst Wendrock zusammen.

„An der Ablehnung der Planungen und der Einschätzung der Baugenehmigung vermag die Entscheidung für mich nichts ändern. Ich werde dem Gemeinderat daher aller Voraussicht nach die Anfechtung dieser Entscheidung – das heißt die Einlegung einer Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof – empfehlen“, stellt der Bürgermeister klar.

Darüber hinaus sieht er die bayerische Politik und das Landratsamt Rosenheim im Hinblick auf die Flüchtlingsunterbringung weiterhin in der Pflicht: „Wir müssen hin zu einer paritätischen, an der Einwohnerzahl orientierten, die Gemeinden und ihre Interessen einbeziehenden Verteilung. Entscheidungen dürfen nicht an den Kommunen vorbei sondern müssen mit ihnen gemeinam und auf Augenhöhe erfolgen. Dass dies offenbar nicht nur in Rott misslingt, zeigen die Beispiele Stephanskirchen, Feldkirchen-Westerham, Riedering oder Kolbermoor“, so Wendrock.