Bayerische Bauordnung ändert Zuständigkeiten - Aus dem städtischen Bauausschuss
Ab 1. Oktober 2025 wird die staatliche Pflicht Stell- und Garagenplätze bei Neubauten auszuweisen, zu einer Pflicht der Städte und Gemeinden. Aus diesem Grunde muss die Stadt Wasserburg eine „Stellplatz- und Garagensatzung“ erlassen. Dabei plant die Stadt, dass bei Einfamilienhäusern zwei Stellplätze nachgewiesen werden müssen, bei Mehrfamilienhäusern und sonstigen Gebäuden eineinhalb Stellplätze pro Wohnung und im Bereich des „förmlich festgelegten Sanierungsgebietes in der Altstadt“ ein Stellplatz pro Wohnung.
Die „Stellplatzsatzung hat noch kein Bauvorhaben behindert“, erklärte Bürgermeister Kölbl in der Beratung und auch Friederike Kayser-Büker (SPD) ergänzte, dass der Wohnungsbau nicht erschwert werden dürfe. Dann wurde der Wunsch geäußert, auch verbindliche Fahrradstellplätze in die Satzung aufzunehmen. Mit dem konnte sich der Bauausschuss aber nicht anfreunden. Stadtbaumeisterin Mechtild Herrmann ergänzte noch, dass es wohl künftig eine Regelung geben werde, derzufolge keine Stellplätze mehr nachgewiesen werden müssten. Und so beschloss der Bauausschuss bei einer Gegenstimme, dem Satzungsvorschlag der Verwaltung zuzustimmen.
RP
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