Gestern Nachmittag: Verkehrsunfall mit mehreren Beteiligten in Wasserburg - Der Polizeibericht

Gegen 14.20 Uhr ereignete sich gestern (wie kurz berichtet) ein Auffahrunfall mit insgesamt drei beteiligten Pkw auf der Staatsstraße 2029 in Fahrtrichtung Babensham im Stadtbereich Wasserburg. Der Unfallhergang:
Kurz vor der Ausfahrt zur B304 wurde ein 57-jähriger Radfahrer von der Fahrbahn abgedrängt und stürzte, nachdem er von einem Lkw mit zu geringem Sicherheitsabstand überholt worden war. Eine 46-jährige Nissan-Fahrerin bremste und hielt am rechten Fahrbahnrand, um dem gestürzten Radfahrer zu Hilfe zu eilen. Eine 41-Jährige mit ihrem VW hielt ebenfalls an und kam dabei hinter dem Nissan zum Stehen. Eine ebenso hinzukommende 19 jährige Mini-Fahrerin erkannte das Szenario zu spät, konnte nicht mehr rechtzeitig abbremsen und fuhr auf den VW auf. Dadurch wurde der Wagen in das Heck des Nissan geschoben.
Im Pkw der Nissan-Fahrerin befanden sich zwei Jugendliche im Alter von 14 Jahren. Im Mini befand sich ein Kleinkind im Alter von drei Jahren.
Die 19-jährige Unfallverursacherin und die 41-jährige VW-Fahrerin wurden beide leicht verletzt. Alle weiteren Beteiligten blieben unverletzt.
Der insgesamt entstandene Sachschaden wird auf etwa 21.500 Euro geschätzt. Der VW und der Mini waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden.
Neben der Polizei waren die Kräfte der Feuerwehr Wasserburg sowie Rettungskräfte vor Ort. Die Fahrbahn war für die Dauer des Einsatzes nur einseitig befahrbar. Der Verkehr wurde durch die Feuerwehr geregelt.
Mehr Fotos in unserer Erstmeldung:
Schaufenster

Täusche ich mich oder gäbe es da nicht einen parallel zur Straße verlaufenden Radweg?
Gibt es. Der ist allerdings nicht benutzungspflichtig, weil es sich um keinen sog. „straßenbegleitenden Radweg“ handelt. Möglicherweise wollte sich der Radfahrer die gefährliche Querung des Abfahrastes zur B304 Richtung Traunstein ersparen. Wie gesehen ist es allerdings auf der Staatsstraße auch nicht ungefährlich. Als Radfahrer bleibt einem zu oft nur die Wahl, welchem Risiko man sich aussetzen will.
Und selbst wenn der Radler hier im konkreten Fall vielleicht die falsche Auswahl getroffen hat, rechtfertigt auch das kein zu knappes Überholen.
… und wenn das so wäre, dann darf man einen Radfahrer einfach von der Straße drängen.
Sagt ja auch keiner, dass das in Ordnung ist.
Wichtig ist, dass es allen Beteiligten soweit gut geht und alle schnell wieder gesund werden.
Trotzdem leuchtet es mir nicht ein, warum iman mit dem Rad lieber auf viel befahren Straßen als auf einem Radweg fährt. Ob der nun straßenbegleitend ist oder nicht, das ist doch nur wortklauberei. Und ob der 40-Tonner jetzt knapp oder mit 1,5m Abstand an mir vorbei zieht ist mir wurscht, ich brauche beides nicht.
Was hier als „Radweg“ bezeichnet wird, den es in der Tat gibt, ist auf Höhe der Unfallstelle, was die Beschaffenheit angeht, eine absolute Zumutung!
Meiner Meinung nach gehören Radfahrer auf den Radweg wenn vorhanden. Egal wie der Weg ausgewiesen ist. Auf einer viel befahrenen Straße möchte ich mich mit dem Rad nicht befinden. Auch wenn der Radweg nicht in einem optimalen Zustand ist. Einige nutzen diese Aussage als Argument den Weg nicht zu benutzen und ballern dann am Wochenende mit dem Rad auf schlechten Wegen die Berge rauf und runter.
Was habts denn jetz an diesen Radweg scho wieder auszusetzen? Weils a bissl bucklig is? Ist sauber geteert, kein Feldweg und ausreichend breit. Wer das nicht aushält, ist ganz grundsätzlich nicht fürs Radfahren geeignet.
Das ist kein Radweg. Das ist ein Fussgängerweg, für Radfahrer frei. Aus gutem Grund. Der Abzweig auf die B304 ist gefährlich zu überqueren, weil die Autos ziemlich schnell um die Ecke kommen. Wenn man als Radler Richtung Babensham fährt, kommen die auch noch von hinten, sind nicht rechtzeitig zu sehen, deshalb ist das Fahren auf der Fahrbahn sicherer. Wenn man halt nicht abgedrängt wird.