Mordprozess wegen der Tötung von Hanna W. aus Aschau muss neu verhandelt werden

Das Landgericht Traunstein hatte vor eineinhalb Jahren die Frage zu klären, was in jener Nacht am 3. Oktober 2022 in Aschau passiert ist, als die Aschauerin Hanna W., die in Rumänien Medizin studierte, ums Leben kam.

Die Jugendstrafkammer beim Landgericht Traunstein kam seinerzeit zu dem Schluss, dass der Tod von Hanna W. kein Unfall war, sondern ein Mord, begangen von Sebastian T., einem Mann, der in ihrer Nähe wohnte.

Und die Kammer verurteilte Sebastian T. zu 9 Jahren Freiheitsstrafe (wir berichteten).

Nachdem die Verteidigung gegen das Urteil Revision eingelegt hatte, hat der Bundesgerichtshof nunmehr sein Urteil gefällt und den Schuldspruch des Landgerichts Traunstein aufgehoben.

Hintergrund dieser Aufhebung ist wohl ein Briefwechsel zwischen der Vorsitzenden Richterin und dem Staatsanwalt, der der Verteidigung in die Hände fiel. Der Bundesgerichtshof vertritt nun wohl die Ansicht, dass durch das Vorgehen des Gerichts der Eindruck habe entstehen können, dass sich die Vorsitzende Richterin sich nicht unparteiisch ihm gegenüber verhalten habe.

Die Verteidigung ist nach wie vor der Ansicht, dass der Angeklagte Sebastian T. an der Tötung von Hanna W. nicht zwingend schuld sei. 

Nun muss eine andere Jugendstrafkammer des Landgerichts Traunstein das Verfahren neu aufrollen und zu einem Urteil über diesen Fall kommen.

Wir werden weiter berichten.