Mordprozess wegen der Tötung von Hanna W. aus Aschau muss neu verhandelt werden
Das Landgericht Traunstein hatte vor eineinhalb Jahren die Frage zu klären, was in jener Nacht am 3. Oktober 2022 in Aschau passiert ist, als die Aschauerin Hanna W., die in Rumänien Medizin studierte, ums Leben kam.
Die Jugendstrafkammer beim Landgericht Traunstein kam seinerzeit zu dem Schluss, dass der Tod von Hanna W. kein Unfall war, sondern ein Mord, begangen von Sebastian T., einem Mann, der in ihrer Nähe wohnte.
Und die Kammer verurteilte Sebastian T. zu 9 Jahren Freiheitsstrafe (wir berichteten).
Nachdem die Verteidigung gegen das Urteil Revision eingelegt hatte, hat der Bundesgerichtshof nunmehr sein Urteil gefällt und den Schuldspruch des Landgerichts Traunstein aufgehoben.
Hintergrund dieser Aufhebung ist wohl ein Briefwechsel zwischen der Vorsitzenden Richterin und dem Staatsanwalt, der der Verteidigung in die Hände fiel. Der Bundesgerichtshof vertritt nun wohl die Ansicht, dass durch das Vorgehen des Gerichts der Eindruck habe entstehen können, dass sich die Vorsitzende Richterin sich nicht unparteiisch ihm gegenüber verhalten habe.
Die Verteidigung ist nach wie vor der Ansicht, dass der Angeklagte Sebastian T. an der Tötung von Hanna W. nicht zwingend schuld sei.
Nun muss eine andere Jugendstrafkammer des Landgerichts Traunstein das Verfahren neu aufrollen und zu einem Urteil über diesen Fall kommen.
Wir werden weiter berichten.
Gottseidank. Das BGH sichert die Rechtsstaatlichkeit des Landes. Ich hatte schon gezweifelt.
Schade, dass man wieder in TS verhandelt.
bist du verwandt mit ihm? Meiner Meinung nach ist er schuldig.
Deine Meinung zählt nicht. Menschen, die die Rechtsstaatlichkeit achten und die Gesetze kennen, urteilen hier. Das war nicht der Fall. Kann sein, dass er es war, aber erst wenn unabhängige Richter das Urteil fällen, ist es hier gültig. So, wie das gelaufen ist, darf das in Mitteleuropa nicht mehr passieren.
An dieser Entscheidung führte letztlich kein Weg vorbei.Allein der im ersten Verfahren bekannt gewordene Mailverkehr zwischen der Vorsitzenden Richterin und der Staatsanwaltschaft, wenige Wochen vor Prozessende, hätte zwingend zu einer Abberufung der Dame wegen Befangenheit führen müssen. Für die Angehörigen des Opfers sowie des Angeklagten ist das Ganze natürlich wieder eine neuerliche Tortur.
Eine junge Frau kommt vermutlich durch äußere Gewalt ums Leben.
Mein Mitgefühl gilt dieser jungen Frau, und deren Eltern, alles andere, wie auch die Vorgehensweise der Justiz sind Kinderkram.
Wäre schön, wenn die Wahrheit noch ans Licht kommt.
Sollte tatsächlich ein Unschuldiger im Gefängnis sitzen, was keiner weiß, wäre das kein Kinderkram, sondern ein veritabler Justizskandal!
Oder was würden Sie sagen, wenn Sie einer Straftat bezichtigt werden würden, die sie nicht begangen haben und eine von vornherein befangene Richterin verurteilt Sie zu einer Gefängnisstrafe.
Wenigstens ein fairer Prozess mit unbefangenem Vorsitz ist doch in einem Rechtstaat das Mindeste, was Sie als Beschuldigter erwarten dürften, oder?
Warum geht die Richterin hier straffrei?
Die Vorgehensweise der „Staranwältin“ hatte das Ziel, Fehler im Verfahren zu finden. Ob der Angeklagte wirklich Täter ist oder nicht, hat Frau Riecken nicht interessiert. Nicht das Prinzip „in dubio pro reo“, also im Zweifel für den Angeklagten zählt, sondern der Verfahrensfehler. Das ist unser Rechtssystem, das solche Ergebnisse zulässt.
Naja, der Verfahrensfehler war ja schon eklatant oder? Staatsanwalt (=Exekutive) und Richter (=Judikative) scheren sich nichts um die Gewaltenteilung.
Was wäre die Straftat?
wow, was für eine Frage, „Frage“
Reichen der Überfall und die gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge bzw. evtl. sogar Totschlag oder Mord als Straftat?
Ich glaube „Ochi“ meinte, ob die Richterin in diesem Fall eine Straftat begangen hätte?
Es war „nur“ ein Verfahrensfehler, dass Sie diese Mail an den Staatsanwalt geschrieben hat und dann einen Befangenheitsantrag abgelehnt hat. Hätte sie diese Mail nicht geschrieben und sich auch sonst nicht vor dem Urteil dahingehend geäußert, dass der Angeklagte schuldig sei, dann hätte es diesen Revisionsgrund nicht gegeben und es gäbe auch kein neues Verfahren.
Straftat wäre es z.B., wenn eine Richterin oder ein Richter Beweise unterschlagen würde oder irgendwas erfindet um Jemanden verurteilen zu können. Nennt sich meines Wissens Rechtsbeugung.
Deshalb nehme ich an, dass Sebastian T. In einem neuen Verfahren wieder verurteilt wird. Es sei denn, es tauchen irgendwelche neuen Erkenntnisse auf.