„Zur-Schau-Stellung" eines hochwertigen Parfüms wird einem 39-Jährigen zum Verhängnis

Einer Streife der Polizei fiel das auf, sie kontrollierten den Mann. Er gab an, die Waren soeben ordnungsgemäß gekauft zu haben. Einen entsprechenden Beleg dafür konnte er jedoch nicht vorweisen. Zudem habe sich der 39-Jährige zunehmend in Widersprüche verwickelt.
Eine Sichtung der Aufzeichnungen der Überwachungskamera bei dem Drogeriemarkt brachte ans Licht, dass der Tatverdächtige soeben die Ware entwendet hatte. Mit Folgen:
Nach Bewertung des beschriebenen Vorfalls und wegen bereits ähnlich gelagerter, zurückliegender Eigentumsdelikte ordnete die Staatsanwaltschaft Rosenheim einen Strafantrag an. Der Mann wird dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht in Rosenheim vorgeführt.
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