Für den geplanten Bürgerentscheid des SV Ramerberg zu einem Sportplatz in Zellerreit

In der Jahreshauptversammlung des SV Ramerberg vergangene Woche wurde ein Bürgerentscheid zum neuen Sportplatz geplant (wir berichteten). In sechs Tagen mussten mindestens 110 gültige Unterschriften generiert werden, diese Zahl wurde weit übertroffen und so konnten Sascha Otten, Gabriele Reich und Josef Kurzmeier (von links) heute 433 Unterschriften an Geschäftsstellenleiter Maximilian Brockhoff im Rotter Rathaus übergeben.

„Wir freuen uns sehr, dass so viele Ramerberger unterschrieben haben“, so Kurzmeier. Es gehe hier nicht gegen die Gemeinde, sondern nur darum, dass der Ort und vor allem die Kinder einen Fußballplatz haben.

Der Rotter Geschäftsstellenleiter Maximilian Brockhoff erklärte, dass die Unterschriften nun dahingehend geprüft werden, ob die Wahlberechtigung vorhanden sei.

Das Wunschdatum für den möglichen Bürgerentscheid sei von beiden Seiten der 9. Juni, an dem auch die Europawahl stattfindet.

TANJA GEIDOBLER

Das Bürgerbegehren der Ramerberger Sportler im Wortlaut:

Bürgerbegehren: „Zulassung eines Sportplatzes in Zellerreit“

Mit meiner Unterschrift beantrage ich gemäß Artikel 18a der Bayerischen Gemeindeordnung die Durchführung eines Bürgerentscheides zu folgender Frage:

Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Ramerberg

– einen qualifizierten Bebauungsplan für einen Sportplatz-Standort in Zellerreit auf den Fl.Nrn. 247 bis 251, 253, 253/2, 253/3,
257, 241, 223, 224, 226, 227, Gemarkung Ramerberg (neben der vorhandenen Stockschieß- und Tennisanlage/Pfaffinger
Straße 8 und 10, 83561 Ramerberg-Zellerreit) mit der Zielrichtung aufstellt, drei Fußball-Spielfelder (2 Großfelder mit der
Möglichkeit von Flutlicht sowie 1 Kleinfeld) samt Umkleidegebäude mit Toiletten/Duschen und Stellplätzen zuzulassen und

– den Flächennutzungsplan, soweit er dem vorstehenden Bebauungsplan entgegenstehen sollte, anpasst?

Begründung: Der SV Ramerberg engagiert sich seit über 70 Jahren für die Sport- und Freizeitbeschäftigung der Ramerberger Gemeindebürger. Die große Zahl an Kindern und Jugendlichen (ca. ein Drittel der Mitglieder) zeigt, dass der Sportverein auch einen Beitrag zur Entwicklung wichtiger Kompetenzen der Heranwachsenden, wie Fitness, Teamgeist und Fairness leistet. Um dem Sportverein eine dauerhaft gesicherte Fußball-Anlage zu ermöglichen, hatte die Gemeinde im Dezember 2018 den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zur Ausweisung einer Fußballanlage im Ortsteil Zellerreit gefasst, einen vollständigen Planentwurf samt Gutachten fertigen lassen und bereits eine Auslegung durchgeführt. Nach den Kommunalwahlen 2020 wurde das Bebauungsplanverfahren mit Gemeinderatsbeschluss vom 06.04.2021 eingestellt. Seither hat die Gemeindeverwaltung versucht, eine Standortalternative zu finden, was bis heute nicht gelungen ist.

Der Pachtvertrag für den aktuellen Fußballplatz (1 Großfeld und 1 Kleinfeld) des SV Ramerberg endet im Dezember 2024; eine Gestattung zur Nutzung besteht bis längstens Dezember 2026. Der Platz ermöglicht zudem keine Umkleidegebäude und liegt unmittelbar an einer Straße. Desweiteren fehlt ein zusätzlicher Trainingsplatz, was bei Mannschaftstrainings regelmäßig zu zeitlichen Überschneidungen und Schwierigkeiten führt. Auch können wegen der kurzen Pachtdauer keine Fördermittel des BFV beantragt werden, was die Qualität des Sportangebots beeinträchtigt.

Es soll daher nochmals ein Bebauungsplanverfahren Sportplatz Zellerreit begonnen werden, in dem die Sport-/Fußballanlage, wie bereits im Jahr 2018 beabsichtigt, in Zellerreit bei der bestehenden Stockschieß- und Tennisanlage ausgewiesen wird, um unter sinnvoller Nutzung der am Standort bereits vorhandenen Sportanlagen dem SV Ramerberg eine Zukunft zu geben. Ziel ist die Schaffung von 3 Spielfeldern, von denen 1 Spielfeld als Kleinfeld ausgestaltet sein kann.

Mit Ihrer Unterschrift können Sie dazu beitragen, dass die Gemeinde das Bebauungsplanverfahren erneut beginnt, um die für den SV Ramerberg dringend nötige Fußballanlage umzusetzen. Da die wichtigsten Planungsunterlagen bereits für das Verfahren 2018 gefertigt worden sind, wird der Gemeindehaushalt durch eine nur nötige Aktualisierung der Unterlagen geschont.

Als Vertreter gemäß Art. 18a Abs. 4 BayGO werden benannt:
1. Sascha Otten 
2. Gabriele Reich 
3. Josef Kurzmeier