Appell der Agentur für Arbeit an die Arbeitgeber - „Aufforderung abwarten"

Seit über einem Jahr – dem 1. Januar 2023 – müssen Arbeitgeber die Arbeits- und Nebeneinkommens-Bescheinigungen von Personen, deren Beschäftigungs-Verhältnis endet, grundsätzlich elektronisch bei der Agentur für Arbeit einreichen. Die erforderlichen Daten würden dabei über das Verfahren BEA – Bescheinigungen elektronisch annehmen – schnell und sicher übermittelt, meldet die Agentur für Arbeit in Rosenheim am heutigen Morgen.

Mit der Pflicht zur elektronischen Übermittlung hätten sich die Prozesse für Betriebe und die Agenturen für Arbeit vereinfacht und beschleunigt.

Arbeitgeber würden dabei zur Abgabe der gewünschten Bescheinigung von ihren ehemaligen Beschäftigten oder der Agentur für Arbeit aufgefordert.
Es sei nicht sinnvoll, die Arbeits- oder Nebeneinkommens-Bescheinigungen schon vor Beschäftigungsende auszustellen und an die Agentur für Arbeit zu übermitteln. Dies führe in den Unternehmen und den Agenturen für Arbeit zu einem unnötigen Bearbeitungs-Aufwand, da grundsätzlich alle Daten bis zum Beschäftigungsende benötigt würden, heißt es heute weiter.

Viele Lohnabrechnungs-Programme hätten den Zugang zur BEA-Schnittstelle bereits integriert. Sollte dies nicht der Fall sein, könnten Arbeitgeber die Bescheinigungen auch über das SV-Meldeportal elektronisch an die Agentur für Arbeit übermitteln.

Weitere Informationen:

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/bea