Wie heute eine Ehefrau gezwungen war, den Wiesn-Heimweg anderweitig anzutreten

Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert im Bereich einer Ordnungswidrigkeit. Kurioserweise gab der 56-Jährige an, dass er seine Ehefrau nach deren Oktoberfest-Besuch vom Bahnhof abholen wolle.
Da der Pkw-Fahrer nicht weiterfahren durfte und sich stattdessen einem gerichts-verwertbaren Atemalkoholtest auf der Polizei-Dienststelle unterziehen musste, war seine Ehefrau gezwungen, den Heimweg von der Wiesn anderweitig anzutreten.
Den Ehemann erwartet nun ein Bußgeldverfahren samt Fahrverbot.
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