Rosenheimer vor Schöffengericht - 36-Jähriger muss für zwei Jahre und acht Monate in Haft

Vor dem Schöffengericht beim Amtsgericht Rosenheim musste sich ein 36-jähriger Mann aus Rosenheim verantworten, der auf eine langjährige Karriere als Straftäter zurückblicken kann. So wurde er bereits 2002 mit einer Geiselnahme straffällig, wurde mehrfach dabei gestellt, weil er ohne Führerschein ein Fahrzeug steuerte, ist mehrfach wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht gestanden, hat mit Waffen und Munition gehandelt und ist auch wegen Strafvereitelung, Betrug, Urkundenfälschung und auch Bedrohung und Unterschlagung aufgefallen und hat deshalb auch bereits mehrfach im Gefängnis einsitzen müssen. Nunmehr stand er für zwölf Delikte vor Gericht, die sich in einem Zeitraum von gut 18 Monaten ereignet haben sollen.

Geplant war eigentlich ein siebenstündiger Verhandlungstag mit Folgeterminen. Die anwesenden Angehörigen und sonstige Zuhörer dieses Prozesses durften sich also auf etwas gefasst machen. Der Angeklagte, der in Untersuchungshaft sitzt, wurde in Handschellen vor Gericht gebracht, wo man ihm diese abnahm. So ist es üblich. Wer geglaubt hatte, hier sitze ein jähzorniger, aggressiver Mensch, wurde getäuscht. In sich zusammengesunken, fast schüchtern wirkend, saß der Angeklagte, der von zwei Verteidigern vertreten wurde, vor seinem Richter und den Schöffen.

Bei den zwölf Delikten, die man dem Angeklagten vorhielt, handelte es sich im Wesentlichen um Betrugs- und Urkundenfälschungsdelikte. Der Vortrag der Staatsanwältin zog sich daher auch hin, denn sie musste die zwölf Anklagepunkte ausführlich vortragen. So soll er in Rosenheim  in einem Pfandleihhaus den Eigentümer dahingehend erfolgreich hinter das Licht geführt haben, indem er ihm eine gefälschte Armbanduhr anbot, hierfür eine Rechnung präsentierte, woraus hervor ging, dass diese Uhr einen Wert von über 12.000 Euro habe. Der Pfandleihhausbesitzer habe ihm hierfür 3.000 Euro gegeben. Der Angeklagte hat natürlich anschließend diese Uhr nicht wieder ausgelöst. Dann habe er einen Lieferservice erfunden und auf einer Internetplattform diverse Fitnessprodukte angeboten, die er nach Bezahlung durch einen Käufer dann nicht geliefert habe.

Dann habe er mehrfach Küchengerätschaften bei einer Firma geliehen und nicht zurückgegeben, sondern im Internet verkauft.

Die beiden Verteidiger baten nach Eröffnung der Verhandlung sofort um ein Rechtsgespräch, woraufhin der Angeklagte und die Öffentlichkeit gebeten wurden, den Gerichtssaal zu verlassen.

Als man anschließend wieder den Gerichtssaal betrat, war es entschieden. Gericht, Staatsanwältin und Verteidigung hatten ein sogenanntes verfahrensbeendendes Rechtsgespräch geführt und sich darauf verständigt, dass der Angeklagte umfassend gestehe, so dass keine Zeugen mehr vorgeladen werden müssten und er eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten bis zu drei Jahren bekomme.

Der Rest verlief relativ geräuschlos: Der Richter war zufrieden, weil keine endlose Beweisaufnahme mehr notwendig wurde, man wusste, es gebe keine Fortsetzungstermine und ein Urteil kann dann schnell gesprochen werden.

Wie kommt es, wurde noch gefragt, dass man eine so umfassende kriminelle Energie entwickeln könne. Die Antwort war auch schnell gefunden. Er konsumiere wöchentlich bis zu fünf Gramm Kokain und fünf Gramm Marihuana. Seine kriminelle Energie  sei eben auch dem Druck geschuldet, neue Drogen beschaffen wollen zu können.

Vielleicht mag diese Erklärung helfen zu verstehen, warum der Angeklagte immer wieder sich zu Strafttaten hat hinreißen lassen, die recht schnell aufgeklärt werden können. Diese Begründung reichte der Staatsanwältin nicht. Der teilweise luxuriöse Lebensstil habe ihn wohl veranlasst, kriminell Handlungen zu vollziehen.

Der Angeklagte, so wie er sich vor Gericht präsentierte, wirkte nicht so bedrohlich wie die Anklage vermutete, dass er als „Chef einer Rockergang“ Menschen bedrohen wolle.

Zwar waren beim Angeklagten große Teile des Oberkörpers und des Gesichts mit allerlei Tätowierungen verziert, aber ansonsten wirkte der Angeklagte eher zurückhaltend. Nur bei der Einvernahme des einzigen Zeugen, eines Polizeibeamten, da wirkte er geistig präsent. Immer wieder schüttelte er seinen Kopf, als der Polizeibeamte ihm Vorhaltungen zu seinen zahlreichen Straftaten machte.

Die Staatsanwältin sprach ihm wohl auch deshalb zu einem gewissen Teil die Einsicht ab, die notwendig sei, damit er seinen Lebensstil von einem der Straftaten in einen ohne Straffälligkeit ändern könne.

Wie nicht anders zu erwarten, forderte die Staatsanwaltschaft drei Jahre Gefängnis und die Verteidigung zwei Jahre und sechs Monate und das Gericht siedelte die Strafe bei zwei Jahren und acht Monaten an. Das Gericht begründete die relativ milde Strafe auch mit der Tatsache, dass das umfassende Geständnis des Angeklagten auch auch prozessökonomischen Gründen sehr hilfreich gewesen sei.

Ob der Angeklagte nach verbüßter Haft einen neuen Weg zu seiner Lebensführung wird finden können, darf wohl auch in Frage gestellt werden. Das Geschäft mit dem Betrug hat sich wohl, wenn auch immer nur für sehr kurze Zeit, ein wenig ausgezahlt.

PETER RINK