Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentum ab heute schwieriger

Bayern führt zum heutigen 1. Juni ein Umwandlungsverbot für Wohnungen ein. Es gilt im ganzen Freistaat zwar „nur“ für 50 Kommunen, darunter sind aber auch zum Beispiel Wasserburg und die Stadt Rosenheim sowie Bad Aibling und fünf weitere Gemeinden im Landkreis.

Es soll eine neue Regelung zum Mieterschutz sein. Große Mietshäuser dürfen demnach nicht mehr ohne Weiteres in Eigentumswohnungen umgewandelt werden.

Die Verordnung, mit der das Bauland-Mobilisierungsgesetz umgesetzt wird, gilt also „nur“  für größere Mietshäuser – gemeint sind Bestandsgebäude mit mindestens elf Wohnungen.

Die Verordnung ist bis Ende 2025 befristet.

Der Bayerische Ministerrat hatte heuer am 25. April 2023 die Änderung der Gebietsbestimmungsverordnung Bau beschlossen: In Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt wird die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB) befristet bis zum 31. Dezember 2025 unter Genehmigungsvorbehalt gestellt.

In einem Gutachten wurden 50 Städte und Gemeinden ermittelt, die in die Gebietskulisse der Verordnung fallen – siehe nachstehende Liste.

In diesen Kommunen gilt künftig für Bestandsgebäude mit mindestens elf Wohnungen die Genehmigungspflicht.

Kleinere Mietshäuser (bis zehn Wohnungen) sind ausgenommen. So soll neben dem Mieterschutz auch der Kleineigentümerschutz gestärkt werden.

Den Verordnungsentwurf hatte der Ministerrat im Dezember 2022 in erster Sitzung gebilligt. Die Gebietsbestimmungsverordnung Bau trat am 16. September 2022 in Kraft mit erleichtertem Wohnungsbau in angespannten Märkten und einem kommunalen Vorkaufsrecht bei bebauten, brachliegenden oder unbebauten Grundstücken sowie einem erweiterten Baugebot.

Über dieses Umwandlungsverbot wurde in Bayern lange gestritten.

Liste der betroffenen Gemeinden  

München, Landeshauptstadt

Ingolstadt (Krfr. St.)
Rosenheim (Krfr. St.)
Bad Reichenhall, GKSt.
Bichl
Münsing
Dachau, GKSt.
Grafing b. München, St.
Kirchseeon, M.
Markt Schwaben, M.
Poing
Eching
Moosburg a. d. Isar, St.
Fürstenfeldbruck, GKSt.
Germering, GKSt.
Puchheim, St.
Landsberg am Lech, GKSt.
Bad Wiessee
Gmund a. Tegernsee
Rottach-Egern
Schliersee, M.
Tegernsee, St.
Haar
Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Unterföhring
Unterhaching
Neuburg a. d. Donau, GKSt.
Bad Aibling, St.
Bernau am Chiemsee
Brannenburg
Oberaudorf
Riedering
Stephanskirchen
Wasserburg am Inn, St.
Tutzing
Traunstein, GKSt.
Landshut (Krfr. St.)
Passau (Krfr. St.)
Regensburg (Krfr. St.)
Bamberg (Krfr. St.)
Bayreuth (Krfr. St.)
Erlangen (Krfr. St.)
Fürth (Krfr. St.)
Nürnberg (Krfr. St.)
Röthenbach a. d. Pegnitz, St.
Aschaffenburg (Krfr. St.)
Würzburg (Krfr. St.)
Augsburg (Krfr. St.)
Lindau (Bodensee), GKSt.
Sonthofen, St.