Was das Kultusministerium zum Groß-Warnstreik bekanntgibt - Englisch-Prüfung an Realschule findet statt

Bundesweiter ÖPNV-Warnstreik: Am kommenden Montag wird es – wie berichtet – auch in der Region zu Streiks im öffentlichen Personennahverkehr kommen. Das haben die Gewerkschaft Verdi und die Eisenbahn- und Verkehrsgesellschaft angekündigt. Extrem betroffen sind auch alle Schulen.

Wegen des Warnstreiks dürfen Schülerinnen und Schüler unter bestimmten Bedingungen nun am Montag dem Unterricht fern bleiben, das hat Kultusminister Michael Piazolo deutlich gemacht und steht auch so auf der Homepage des Kultusministeriums.

Auch wenn trotz des Warnstreiks ganz grundsätzlich gelte, dass am Montag, 27. März, an den Schulen in Bayern regulärer Unterricht stattfinde. Mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen durch Privat-Pkw sei an den Schulen zu rechnen …

Es gelte aber:

  • Schülerinnen und Schüler, die wegen ausfallender Busse und Bahnen nicht zur Schule kommen können und über keine alternativen Fahrtmöglichkeiten verfügen, können am Montag, 27. März, ausnahmsweise dem Präsenzunterricht fernbleiben. In diesem Fall muss die Schule – ähnlich wie bei einer Krankmeldung – umgehend informiert werden – die Schülerin / der Schüler gilt dann als entschuldigt (vgl. § 20 Abs. 1 Satz 1 Bayerische Schulordnung).
  • Weitere Informationen zu den Auswirkungen des Warnstreiks auf den Schulbetrieb erhalten Schülerinnen und Schüler und ihre Erziehungsberechtigten bei Bedarf direkt von den Schulen. Je nach Situation vor Ort sind unter Umständen im Einzelfall auch weitergehende Maßnahmen (wie Verlegung von angekündigten Leistungsnachweisen, Distanzunterricht für einzelne Jahrgangsstufen) möglich.
  • Der Speaking Test für die Abschlussprüfung an den Realschulen im Fach Englisch findet am Montag, 27. März, ebenfalls regulär statt. Schülerinnen und Schüler, die aufgrund des Streiks nicht oder nicht rechtzeitig zum Speaking Test erscheinen können, werden von ihrer Schule informiert, zu welchem Zeitpunkt sie im Laufe der kommenden Woche die Prüfung ablegen können.

Foto: Kultusministerium