Bundespolizei nimmt mutmaßliche Schleuser bei Grenzkontrollen fest

Die Bundespolizei hat am Dienstagnachmittag zwei Georgier festgenommen.

Ihnen wird vorgeworfen, wiederholt mehrere Personen gegen Bezahlung illegal über die Grenze befördert zu haben.

Einer der beiden mutmaßlichen Schleuser steht ferner im Verdacht, sich gefälschte Führerscheine beschafft zu haben. Die Festnahme der Männer erfolgte im Rahmen der Grenzkontrollen auf der Inntalautobahn A93.

In den frühen Morgenstunden stoppten die Bundespolizisten einen in Georgien zugelassenen Kleinbus im Rahmen der Grenzkontrollen auf Höhe Kiefersfelden.

Der georgische Fahrzeugführer und sein Landsmann auf dem Beifahrersitz konnten sich ordnungsgemäß ausweisen. Dagegen verfügten vier Mitfahrerinnen nicht über die Papiere, die für die Einreise oder den beabsichtigten Aufenthalt in der Bundesrepublik erforderlich gewesen wären. Nach ersten Erkenntnissen der Ermittler der Rosenheimer Bundespolizei wurden die Frauen im Alter von 20, 27, 28 und 44 Jahren in Italien abgeholt. Für ihre Beförderung mussten sie offenbar jeweils mehrere hundert Euro zahlen. Sie wurden wegen ihrer unerlaubten Einreiseversuche angezeigt und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen nach Österreich zurückgewiesen.

Die beiden Männer, 41 und 45 Jahre alt, erhielten Strafanzeigen wegen des Verdachts der Schleuserei. Der Beifahrer wurde zudem wegen Verschaffens falscher amtlicher Ausweise angezeigt. Bei seiner Durchsuchung fanden die Beamten einen georgischen und einen türkischen Führerschein. Diese Dokumente konnten als Fälschungen entlarvt werden.

Eigenen Angaben zufolge hatte der Mann diese in der Türkei erstanden, da er bislang über keine Fahrerlaubnis verfügt habe.

Wie sich bei der Überprüfung der Personalien der Georgier herausstellte, waren sie erst im Dezember des vergangenen Jahres an der deutsch-österreichischen Grenze wegen Schleusungsverdachts vorläufig festgenommen worden.

Dem Antrag der Staatsanwaltschaft entsprechend ordnete das Amtsgericht Rosenheim nach der erneuten Festnahme für beide georgischen Staatsangehörigen die Untersuchungshaft an. Sie wurden getrennt voneinander in die Hafteinrichtung in Traunstein beziehungsweise Bad Reichenhall eingeliefert.