Angehörige müssen zuerst Visum beantragen - Unkomplizierte Einreise aktuell trotz Notfall nicht gegeben

Das Erdbeben in Syrien und der Türkei hinterlässt Spuren. Auch Wasserburger Familien haben große Sorge um ihre Angehörigen, die in den Erdbeben-Gebieten sind. So bangt Murat beispielsweise um seine Mutter, die noch immer in der Türkei ausharrt. Er ist in Wasserburg geboren, seine Geschwister und er selbst wohnen im Altlandkreis. Seine Mama hat ebenfalls einige Jahrzehnte in Wasserburg gelebt. Mittlerweile ist sie wieder in die Türkei gezogen. Nun das Erdbeben und die Katastrophe: Wie viele andere hat auch Murats Mutter ihre Wohnung verloren und ist allein ohne weitere Familienangehörige dort. Jetzt haben Murat und seine Geschwister versucht, die Mama wieder zurück nach Wasserburg zu holen. Er informierte sich unter anderem beim Landratsamt Rosenheim. Doch hier wird schnell klar: Eine Rückkehr der in Wasserburg lange Zeit sogar gemeldeten Frau ist nicht so unkompliziert, wie gedacht. „Wir können unsere Mutter leider nicht zu uns holen, es sind viele bürokratische Schritte notwendig, wurde uns erklärt“, heißt es von Murat traurig.

Wie verhält es sich also mit türkischen Bürgerinnen und Bürgern, die nach dem Erdbeben-Unglück kurzfristig nach Deutschland zu ihren dort lebenden Familien wollen?

Nachgefragt beim Pressesprecher des Landratsamts Rosenheim, Michael Fischer, heißt es dazu, dass türkische Staatsangehörige sogenannte Staatsangehörige von Drittstaaten seien und zur Einreise in den Schengen-Raum ein entsprechendes Visum benötigen. „Das ist in Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Anhang I der Verordnung (EU) 2018/1806, der sogenannten EU-Visums Verordnung festgeschrieben“, erläutert Fischer gegenüber der Wasserburger Stimme. „Für die Beantragung des Visums müssen sich die Betroffenen an die deutsche Botschaft in ihrem Heimatland, in diesem Fall der Türkei, wenden. Die deutsche Botschaft im Heimatland entscheidet dann, je nach Visumsart alleine oder in Zusammenwirken mit den Ausländerbehörden in Deutschland über den Antrag“.

Es gebe Visa für Besuchszwecke (Schengenvisum oder Visum Typ „C“)  und Visa für den dauerhaften Aufenthalt in Deutschland (nationales Visum). Beim Visum für Besuchszwecke entscheide die Botschaft ohne Beteiligung der Ausländerbehörde. Handele es sich um ein nationales Visum zum dauerhaften Aufenthalt wird die Ausländerbehörde in Deutschland grundsätzlich beteiligt.

„In jedem Fall ist aber die deutsche Botschaft im Heimatland entscheidende Behörde, weswegen sich die Beteiligten dorthin wenden sollten. Eine Einreise nach Deutschland ohne Visum gilt als unerlaubte Einreise. Ein Strafverfahren würde eingeleitet. Um Missverständnisse zu vermeiden, weise ich darauf hin, dass die hier beschriebenen gesetzlichen Vorgaben europäisches Recht sind“, gibt der Pressesprecher zu bedenken.

Für Murat und viele andere Familien, die schnellstmöglich die teils wohnungslos gewordenen Angehörigen nach Deutschland holen wollen, ein Unding. „Ich möchte nicht egoistisch wirken, aber es ist jetzt schnelle und unbürokratische Hilfe notwendig. Wir helfen so viel und international engagiert, warum funktioniert es jetzt nicht. Jeder sieht doch, dass die Menschen dort in großer Not sind“, zeigt sich Murat enttäuscht. Auch weiterhin möchte er für die betroffenen Menschen aus der Ferne helfen und organisiert mögliche Spendenaktionen. Ob er seine Mutter bald wieder sehen wird, bleibt unklar.