Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (313)

Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsregeln auf. Heute geht es um die Warnwestenpflicht im In- und Ausland.

Auch in diesem Sommer werden wieder viele Urlauber mit dem Auto oder Motorrad im europäischen Ausland unterwegs sein. Wer eine längere Fahrt plant, sollte sich deshalb nicht nur über Maut, Tempolimits oder Umweltzonen informieren, sondern auch über die vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung. Dazu gehört in vielen Ländern auch die Warnweste.

Die Regelung in Deutschland

In Deutschland muss in Pkw, Lkw, Zug- und Sattelzugmaschinen sowie Kraftomnibussen mindestens eine Warnweste mitgeführt werden. Motorräder sind von dieser deutschen Mitführpflicht ausgenommen. Die Warnweste muss der vorgeschriebenen Norm entsprechen, also insbesondere der EN ISO 20471 beziehungsweise der entsprechenden früheren EN-Norm. Bei einer Kontrolle kann ein Verwarnungsgeld drohen, wenn keine geeignete Warnweste vorhanden ist.

Eine Pflicht, die Warnweste nach einer Panne oder einem Unfall tatsächlich anzuziehen, besteht in Deutschland für private Verkehrsteilnehmer zwar nicht ausdrücklich. Trotzdem ist das Tragen dringend zu empfehlen. Wer nach einem Unfall oder einer Panne das Fahrzeug verlässt, ist für den nachfolgenden Verkehr deutlich besser erkennbar. Gerade bei Dunkelheit, Regen, Nebel oder auf der Autobahn kann das entscheidend sein.

Das gilt im Ausland

In einigen europäischen Ländern gelten strengere Vorgaben. Die Regelungen unterscheiden sich dabei teils deutlich. Deshalb hier ein Überblick über häufige Reiseländer:

  • Österreich
    Hier muss mindestens eine Warnweste mitgeführt werden. Wer das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall auf Autobahnen oder Freilandstraßen verlässt, muss die Warnweste tragen.
  • Italien
    Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen alle Personen, die nach einer Panne oder einem Unfall das Fahrzeug verlassen, eine Warnweste tragen. Deshalb sollte für jeden Mitfahrer eine Warnweste vorhanden sein.
  • Frankreich
    Mindestens eine Warnweste muss griffbereit im Fahrzeuginneren mitgeführt werden. Wer das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall verlässt, muss die Warnweste tragen. Auch Motorradfahrer brauchen in diesem Fall eine Warnweste.
  • Spanien
    Fahrzeugführer müssen beim Verlassen des Fahrzeugs nach einer Panne oder einem Unfall eine Warnweste tragen. Empfehlenswert ist es, auch für Mitfahrer Warnwesten mitzuführen.
  • Belgien
    Wer außerhalb geschlossener Ortschaften nach einer Panne oder einem Unfall das Fahrzeug verlässt, muss eine Warnweste tragen. Diese Regelung gilt auch für Motorradfahrer.
  • Kroatien
    Auto- und Motorradfahrer müssen bei einer Panne oder einem Unfall eine Warnweste tragen. Empfehlenswert ist es, für jeden Mitfahrer eine Warnweste mitzuführen.

Unser Tipp: Unabhängig von der konkreten Regelung in den einzelnen Ländern ist es immer sinnvoll, mindestens so viele Warnwesten mitzuführen, wie Mitfahrer dabei sein. Am einfachsten ist es, standardmäßig so viele Warnwesten bereitzuhalten, wie Sitzplätze im Fahrzeug vorhanden sind. Bewahren Sie die Westen griffbereit im Innenraum auf, zum Beispiel in den Seitentüren oder in den Taschen hinter den Vordersitzen. So kann jeder Insasse die Warnweste bereits vor dem Aussteigen anlegen. Warten Sie nach einer Panne oder einem Unfall möglichst abseits der Fahrbahn auf Hilfe – auf Autobahnen immer hinter der Schutzplanke. Auch für Motorradfahrer ist es immer sinnvoll, für den Ernstfall eine Warnweste mitzuführen.

Foto: Pixabay

 

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