Gestern Abend: Vierjähriger Bub war plötzlich aus einer Ausfahrt auf die Straße gefahren

Der Bub erlitt Verletzungen am Kopf und im Gesicht – er hatte keinen Fahrradhelm getragen. Nach einer Erstversorgung durch den alarmierten Rettungsdienst wurde das Kind in ein Krankenhaus gebracht.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Tragen eines Fahrradhelms gesetzlich zwar nicht vorgeschrieben sei, jedoch im Falle eines Sturzes oder Zusammenstoßes das Risiko schwerer Kopfverletzungen erheblich reduziert werden könne. Insbesondere bei Kindern empfiehlt die Polizei dringend das Tragen eines geeigneten Fahrradhelms.
Schaufenster
