Bundespolizei verhaftet gesuchten Rumänen bei Grenzkontrollen

Bei der Überprüfung der Personalien des 33-Jährigen stellten die Bundespolizisten fest, dass sowohl das Amtsgericht in Augsburg als auch das Amtsgericht in Nürnberg 2023 jeweils einen Strafbefehl gegen den Mann erlassen hatte. Der eine umfasste eine Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro wegen Trunkenheit im Verkehr, der andere eine Geldstrafe von 1.350 Euro wegen Diebstahls.
Eigenen Angaben zufolge wollte der rumänische Staatsangehörige wieder nach Deutschland reisen, um zu arbeiten und Geld zu verdienen. Über die erforderlichen finanziellen Mittel zum Zahlen der gerichtlich angeordneten Beträge verfügte er nicht. Ersatzweise hatte die Justiz eine 100- sowie eine 90-tägige Freiheitsstrafe festgelegt. Demnach wird der Rumäne die Haftdauer von insgesamt 190 Tagen erst Mitte Januar des kommenden Jahres verbüßt haben. Die Rosenheimer Bundespolizei lieferte ihn in die Justizvollzugsanstalt Bernau am Chiemsee ein.
Schaufenster

Hinterlassen Sie einen Kommentar