Waldbrand-Gefahrenstufe 4 von 5 in Stadt und Landkreis

Zusätzlich sind keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt. Bei offenen Feuern in Waldnähe ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Metern zum Wald einzuhalten. Außerdem müssen offene Feuerstätten unter ständiger Aufsicht stehen und Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle vollständig erloschen sein.
Um den Brennglaseffekt zu vermeiden, darf kein Glas in Wäldern oder auf Freiflächen zurückgelassen werden.
Zufahrtswege zu Wäldern sind für Einsatzfahrzeuge freizuhalten und es wird dringend darum gebeten, ausschließlich ausgewiesen Parkflächen zu nutzen. Grasflächen können durch heiße Fahrzeugteile entzündet werden.
Schaufenster

Hinterlassen Sie einen Kommentar