Bürgermeister: „Die Rechnungsprüfung sagt, wir verlangen zu wenig"

Nicht nur mit dem Thema Katzen (wir berichteten), sondern auch mit dem Thema „Hunde“ beschäftigte sich der Gemeinderat in Pfaffing in seiner jüngsten Sitzung. Dem Gremium um Bürgermeister Josef Niedermeier lag ein Entwurf einer Hundesteuersatzung vor, bei dem es sich um eine Anpassung an das neue Muster des Innenministeriums handelte. Im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung war zudem angeregt worden, eine Anpassung der Steuersätze für die Hunde-Halter vorzunehmen. Niedermeier: „Die Rechnungsprüfung sagt, wir verlangen zu wenig.“ Fazit: Künftig kostet der erste Hund dem Halter 60 Euro im Jahr an Steuern, bisher 30 Euro. Während Sepp Reich von der ÜWG eine Verdoppelung als zu viel ansah, fand sein Fraktionskollege Tobias Forstner den Betrag für ein ganzes Jahr angemessen. Im Verhältnis zu dem, was ein Tierarzt koste oder das Futter – da sei der Betrag nicht hoch seiner Meinung nach. Der zweite Hund kostet künftig 110 Euro an Jahres-Steuer. Wesentlich höher ist der Betrag für einen Kampfhund: Ab sofort nun 720 Euro. Der Grund war vom Rathauschef schnell erklärt: „Weil wir hier in Pfaffing keinen Kampfhund wollen …“

Zu bedenken gab Elisabeth Gralka von der UBG, dass manche Hunde zwar als Kampfhund gelistet seien, aber durchaus brav seien. Daraufhin erklärte der geschäftsführende Beamte Christian Thomas: Sicherheitsrechtlich möge das Tier „a Lamperl“ sein – steuerrechtlich sei es aber nun einmal ein Kampfhund.

Monika Kaspar von der UBG sagte, es gebe so manche Hunde, die aus therapeutischen Zwecken benötigt würden – die müsste man von der Steuer rausnehmen, was wiederum in der Satzung fest verankert gehöre. Der Verwaltung wurde die Diskussion dann zu detailliert: Also jeden Einzelfall könne man nun auch wieder nicht in einer Satzung abdecken – die beste und einfachste Lösung sei, im Fall der Fälle individuell zu reagieren, so Christian Thomas. Man könne da durchaus auf das Gespür der Verwaltung vertrauen („Überlasst’s und das bitte und traut’s und das bitte zu“), mahnte er an.

Und Bürgermeister Josef Niedermeier ergänzte bekräftigend: Eine Doktorarbeit müsse man nun auch wieder nicht aus der Satzung machen.

Johannes Hohenadler, Gemeinderat der Freien Wählergemeinschaft Rettenbach erinnerte einmal mehr daran, die Halter mögen der Anleinpflicht im Wald, auf landwirtschaftlichen Flächen besser nachkommen. Und auch die Nutzung der Hundekot-Beutel sollte nicht vergessen werden … Und sein Fraktionskollege Stefan Reich fragte nach, ob die Verwaltung die Anmeldung von Hunden zur verpflichtenden Hundesteuer überhaupt kontrollieren könne? Christian Thomas meinte dazu: Da setze man auf die Ehrlichkeit des Hunde-Besitzers.

Mit den Gegenstimmen von Sepp Reich (ÜWG) und Elisabeth Gralka (UBG) wurde dann die neue Hundesteuer-Satzung beschlossen vom Pfaffinger Gemeinderat.

Die Hundesteuer wird nach der aktuell gültigen Hundesteuer-Satzung der jeweiligen Gemeinde erhoben – in der Regel für das Halten eines über vier Monate alten Hundes (auch für einen Pflege- oder Verwahrhund).

Es handelt sich um eine örtliche Aufwandsteuer, die als Jahressteuer erhoben wird.  

Das war die Pfaffinger Bilanz 2025 mit den möglichen Varianten zur Neu-Besteuerung vor der Abstimmung im Gremium:

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