Stellungnahme des Schulamtes zur Streichung zweier Ganztagesklassen an Mittelschule Rott

Das Staatliche Schulamt befinde sich derzeit in der laufenden Planungsphase zur Klassenbildung für das Schuljahr 2026/27. Diese Planung beginne mit der ersten Meldung der Schülerzahlen durch die Schulen im April und werde aufgrund von An-, Ab- und Ummeldungen fortlaufend aktualisiert. Sie sei grundsätzlich erst mit dem ersten Unterrichtstag abgeschlossen.
Grundlage der Klassenbildung seien dabei die Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus im Kultusministeriellen Schreiben zur Unterrichtsplanung. Diese Vorgaben seien für das Staatliche Schulamt verbindlich.
Für Mittelschulen gelte dabei unter anderem:
„An Mittelschulen ist im Rahmen der verbundbezogenen Lösungen auf eine ausgewogene Klassenbildung zu achten. Insbesondere Klassen in Jahrgangsstufe 5 sollen so errichtet werden, dass ein Bestand bis Jahrgangsstufe 9 erwartet werden kann. Dies ist in der Regel der Fall, wenn die Klassen in der Jahrgangsstufe 5 mit
mindestens 15 Schülerinnen und Schülern gebildet werden.“
Nach den dem Staatlichen Schulamt vorliegenden Meldungen entwickelte sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler in der künftigen Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule Rott am Inn von zunächst 33 Schülerinnen und Schülern im April 2026 auf 25 Schülerinnen und Schüler im Juni 2026. Inzwischen liegt die Zahl bei 27 Schülerinnen und Schülern.
Bei dieser Schülerzahl sei die Bildung von zwei fünften Klassen nach den geltenden Vorgaben nicht zulässig, heißt es aus dem Schulamt. Eine Klasse im gebundenen Ganztag wäre grundsätzlich möglich gewesen, sofern sämtliche Schülerinnen und Schüler dieser Jahrgangsstufe dieses Angebot genutzt hätten. Zu berücksichtigen sei zudem, dass innerhalb des Mittelschulverbundes grundsätzlich eine Wahlmöglichkeit zwischen einem Ganztags-Angebot und einer Klasse ohne gebundenen
Ganztag bestehen müsse, was im Mittelschulverbund Wasserburger Land der Fall wäre.
Da jedoch nur etwa die Hälfte der Familien ein gebundenes Ganztags-Angebot wünsche, habe diese Möglichkeit nicht umgesetzt werden können, so das Schulamt.
Auch für die künftige Jahrgangsstufe 8 sei eine Anpassung erforderlich. Dort waren zur Meldung im Juni 2026 30 Schülerinnen und Schüler gemeldet.
Für Mittelschulen gelte hierzu folgende Regelung:
„An den Mittelschulen gilt die Höchstschülerzahl 30 als unverbindliche Richtzahl.“
Die bisherige Zweizügigkeit könne daher in der Jahrgangsstufe 8 mit insgesamt 30 Schülerinnen und Schülern aus folgenden Gründen nicht fortgeführt werden:
Das Staatliche Schulamt sei verpflichtet, so die Schulamtsdirektorin in der Stellungnahme, die verfügbaren personellen Ressourcen transparent, nachvollziehbar und gerecht im gesamten Landkreis einzusetzen. Die Zuweisung von Lehrerstunden durch die Regierung von Oberbayern orientiere sich an den Schülerzahlen,
nicht an der Anzahl der gebildeten Klassen. Ziel sei es deshalb, eine möglichst ausgewogene Klassengrößen-Verteilung im gesamten Zuständigkeitsbereich sicherzustellen und damit eine vergleichbare Unterrichtsversorgung für alle Schülerinnen und Schüler im Landkreis zu gewährleisten.
Im Landkreis Rosenheim wie auch anderen Landkreisen würden sich durchaus einige Schulstandorte finden, bei denen die unverbindliche Richtzahl von 30 im Rahmen der Klassenbildung voll ausgeschöpft und auch überschritten werde.
Zur Einordnung der Situation im Mittelschulverbund Wasserburger Land stellen sich die durchschnittlichen Klassengrößen laut Schulamt heute wie folgt dar:
Im Mittelschulverbund Wasserburger Land bestehen unterschiedliche Ganztags-Angebote:
An der Mittelschule Edling werde in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 jeweils eine gebundene Ganztagsklasse geführt.
An der Mittelschule Wasserburg bestehe, entgegen der Darstellung der Gemeinde Rott, so die Mitteilung heute von Direktorin Petra Burkhardt aus dem Schulamt, kein gebundener Ganztag, sondern ein offenes Ganztags-Angebot. Auch die Mittelschule Rott könne ein offenes Ganztags-Angebot vorhalten und damit Familien vor Ort eine entsprechende Betreuung ermöglichen.
Die Schulleitung habe den konkreten Bedarf an Ganztagsbetreuung in den betroffenen Jahrgangsstufen erhoben. Für die Jahrgangsstufe 5 wurde ein dringender Bedarf für zwei Schülerinnen / Schüler gemeldet. Diese werden ab dem Schuljahr 2026/27 innerhalb des Verbundes die Mittelschule Wasserburg besuchen.
In der Jahrgangsstufe 8 hätten zwei Familien Interesse an einem Wechsel an die Mittelschule Wasserburg bekundet – so heißt es weiter vom Schulamt – eine abschließende Entscheidung liege bislang nicht vor.
Das Staatliche Schulamt möchte ausdrücklich das Engagement der Schulfamilie in Rott am Inn würdigen – und die intensive Arbeit, die in den Aufbau und die Weiterentwicklung des Ganztagskonzepts investiert worden sei.
Schulamtsdirektorin Petra Burkhardt: „Uns ist bewusst, dass die Entscheidung einen spürbaren Einschnitt in das bisherige Schulprofil darstellt.“
Gleichzeitig sei die getroffene Klassenbildungs-Entscheidung unter den gegebenen Schülerzahlen, den verbindlichen Vorgaben und der Verantwortung für eine vergleichbar Ressourcen-Verteilung im Landkreis notwendig.
Im Herbst 2026 werde im Mittelschulverbund Wasserburger Land ergebnisoffen mit allen Beteiligten beraten werden, wie die Ganztags-Angebote unter den dann geltenden Rahmenbedingungen und Richtlinien perspektivisch weiterentwickelt werden können, heißt es heute abschließend.
Schaufenster


Hinterlassen Sie einen Kommentar