Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (314)
Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsregeln auf. Heute geht es um die Lichtpflicht im Ausland.
Wer mit dem eigenen Fahrzeug in den Urlaub fährt, sollte sich vor Reiseantritt über die Verkehrsregeln im jeweiligen Zielland informieren. Zwar gelten innerhalb Europas viele gemeinsame Grundregeln, dennoch unterscheiden sich zahlreiche Verkehrsvorschriften von Land zu Land. Ein Beispiel hierfür ist die Pflicht, auch tagsüber mit Licht zu fahren. Diese gilt in vielen europäischen Staaten auch für Pkw.
Hier gilt: Licht an!
Zu den Ländern mit Lichtpflicht am Tag zählen Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Island, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Montenegro, Norwegen, Polen, Schweden, die Schweiz, Serbien, die Slowakei, Slowenien und Tschechien.
In Italien, Rumänien und Ungarn besteht ebenfalls eine Lichtpflicht am Tag, diese gilt allerdings nur außerhalb geschlossener Ortschaften. In Kroatien und Moldawien gilt die Lichtpflicht auf allen Straßen während der Wintermonate. Ob Tagfahrlicht ausreicht oder Abblendlicht vorgeschrieben ist, unterscheidet sich je nach Land. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, fährt im Ausland deshalb am besten mit Abblendlicht.
Auch wenn in Deutschland eine generelle Lichtpflicht am Tag nur für Krafträder besteht, empfiehlt es sich auch für Autofahrer, tagsüber mit Licht zu fahren. Gerade bei wechselnden Lichtverhältnissen, etwa in Waldstücken oder bei bewölktem Himmel, werden Fahrzeuge mit eingeschaltetem Licht deutlich besser wahrgenommen. Der Strombedarf moderner Lichtsysteme ist gering, sodass sich der Einfluss auf den Kraftstoffverbrauch in Grenzen hält. Der Gewinn an Sicherheit ist dagegen nicht zu unterschätzen.
Unser Tipp: Informieren Sie sich vor einer Fahrt ins Ausland über die dort geltenden Verkehrsregeln. Bereits kleine Unterschiede – etwa bei der Lichtpflicht oder der Warnwestenpflicht – können bei einer Kontrolle zu unangenehmen Überraschungen führen. Eine Übersicht zur Warnwestenpflicht im In- und Ausland finden Sie unter folgendem Link:
Foto: Pixabay
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