Der Renner: Wählen per Brief - Aber wie eigentlich geht das genau? Wir klären auf
Nächste Woche am Sonntag, 8. März, sind die Kommunalwahlen. Und die Briefwahl zeichnet sich in der Heimat jetzt schon als Renner ab. Wie der Rotter Bürgermeister Daniel Wendrock zum Beispiel in der jüngsten Gemeinderatssitzung bekanntgab, haben bereits 50 Prozent der Wahlberechtigten in Rott und sogar 60 Prozent in Ramerberg die Briefwahl-Unterlagen angefordert. Was zwar nicht heiße, dass sie auch alle abgegeben werden – aber trotzdem sei es ein neuer Rekord.
Aber wie funktioniert eigentlich das Wahlsystem? Wir klären auf …
Das Foto zeigt ein Stimmzettel-Beispiel für eine Gemeinde bis 5.000 Einwohner …
Was – oder besser wer – steht zur Wahl?
Alle sechs Jahre werden diese Gremien neu gewählt:
- BürgermeisterInnen (nur in Rosenheim OberbürgermeisterIn)
- Stadt- oder Gemeinderäte
- Landrätinnen und Landräte
- Kreistage
Das bedeutet, es sind VIER Stimmzettel:
1. Gelber Stimmzettel
Damit wählt man den oder die Bürgermeisterin. Wenn nach der Wahl ein Kandidat / eine Kandidatin mehr als die Hälfte der Stimmen erhält, hat er oder sie die absolute Mehrheit und ist damit gewählt. Wenn nicht, findet zwei Wochen später eine Stichwahl statt.
Wie wähle ich?
Man kann nur eine Stimme vergeben.
2. Hellgrüner Stimmzettel
Damit wählt man den Gemeinde- oder Stadtrat. Jeder kann so viele Stimmen vergeben, wie es Sitze im Gemeinde- oder Stadtrat gibt. Alle Parteien, die zur Wahl antreten, stellen eine eigene Liste auf. Die Größe des Rates ist abhängig von der Einwohnerzahl.
Wie wähle ich?
Man kann so viele Stimmen vergeben, wie es Sitze im Gemeinde- oder Stadtrat gibt. Bei der Wahl hat man folgende Möglichkeiten
- Listenkreuz
Am einfachsten ist es, wenn man ein Listenkreuz setzt – das bedeutet, dass man nur ein einziges Kreuz vergibst und damit alle Personen der Liste wählst. - Streichen
Falls man ein Listenkreuz vergibt und eine oder mehrere Personen auf der Liste nicht wählen möchte, kann man diese/n Namen durchstreichen. Durch das Streichen verliert man die Stimme/n nicht, sondern kann sie dafür anderen Personen durch das Kumulieren geben.
- Kumulieren
Wenn man eine oder mehrere Personen ganz besonders unterstützen will, kann man ihnen auch zwei oder maximal drei Stimmen geben. Das nennt man das Kumulieren.
Wichtig ist, dass man insgesamt nicht mehr als die verfügbaren Stimmen vergibt.
Übrigens: Auf manchen Listen sind einzelne Personen zwei oder auch drei mal genannt. Bitet darauf achten, dass man dennoch nicht mehr als drei Stimmen an eine Person vergibt. - Panaschieren
Wenn man ein Listenkreuz macht, kann man dennoch auch einzelne Personen von anderen Listen wählen. Diese Stimmen werden dann von der angekreuzten Liste abgezogen. Das nennt man das Panaschieren.
Hintergrund-Info:
Anzahl der Stimmen für Gemeinderäte oder Stadträte:
- bis 1.000 Einwohner: 8
- bis 2.000 Einwohner: 12
- bis 3.000 Einwohner: 14
- bis 5.000 Einwohner: 16
- bis 10.000 Einwohner: 20
- bis 20.000 Einwohner: 24
- und so weiter …
3. Hellblauer Stimmzettel
Damit wählt man den oder die Landrätin. Wenn nach der Wahl ein Kandidat / eine Kandidatin mehr als die Hälfte der Stimmen erhält, hat er oder sie die absolute Mehrheit und ist damit gewählt. Wenn nicht, findet zwei Wochen später eine Stichwahl statt.
Wie wähle ich?
Man kann nur eine Stimme vergeben.
4. Weißer Stimmzettel
Damit wählt man die Kreisrätinnen und -räte. Alle Parteien, die zur Wahl antreten, stellen eine eigene Liste auf. Die Größe des Rates ist abhängig von der Einwohnerzahl des Landkreises.
Wie wähle ich?
Man kann so viele Stimmen vergeben, wie es Sitze im Kreistag gibt. Den Kreistag wählt man nach demselben Schema wie den Gemeinde- oder Stadtrat (siehe oben).
Die Antragsfrist für eine Briefwahl
… endet am nächsten Freitag, 6. März – also zwei Tage vor dem Wahltag.
Eine Ausnahme gibt es: Wird man beispielsweise nachgewiesen plötzlich krank, so darf man den Wahlschein noch am Wahltag bis 15 Uhr beantragen.
Wer sich erst kurzfristig für die Briefwahl entscheidet, sollte den Antrag am besten mündlich bei der Gemeinde stellen – dann werden die Unterlagen sofort ausgehändigt.
Und wie sieht es mit der Abgabefrist aus? Abgeschickt werden sollte der Wahlbrief allerspätestens drei Werktage vor der Wahl, also am Donnerstag, 5. März. Nur so ist garantiert, dass er noch rechtzeitig ankommt. Danach ist es sicherer, ihn direkt abzugeben. Wo das möglich ist, lässt sich den Briefwahlunterlagen entnehmen.
Die meisten Gemeinden bieten die Möglichkeit an, die Unterlagen online anzufordern – entweder über eine Website oder über einen QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung.
Das Anfordern der Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl 2026 ist mit dem Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aber auch noch möglich. Auch per E-Mail und Fax lassen sie sich beantragen – allerdings NICHT telefonisch …
Wenn die Zeit knapp wird, bleibt immer die Möglichkeit, den Antrag direkt bei der Gemeinde mündlich zu stellen.
Schaufenster


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