Gestern alle Vergabe-Kriterien entschieden: Der Zeitplan fürs neue Baugebiet steht

Im neuen Baugebiet „Rotter Feld“ am Ortseingang von Rott aus Richtung Pfaffing kommend geht es mit großen Schritten voran: Dort sollen insgesamt sechs Grundstücke für Doppelhaushälften sowie zwei Grundstücke für Einfamilienhäuser auf dem Wege eines Bauland-Modells zu einem vergünstigten Grundstückspreis abgegeben werden. Gestern Abend nun hat der Gemeinderat nach kurzer Diskussion entschieden: Der erschlossene Quadratmeter-Preis beträgt 425 Euro. 

Die Schaffung entsprechenden Wohnraums soll insbesondere jungen Familien sowie einkommens-schwächeren Personen der örtlichen Bevölkerung ermöglicht werden, obwohl sich auch das Bürger des ganzen Umlands wie Münchner bewerben können.

Sechs Gemeinderäte hatten zuvor für 400 Euro als Quadratmeter-Preis gestimmt gehabt und damit keine Mehrheit erhalten.

Bürgermeister Daniel Wendrock (Foto) gab gleichzeitig auch bereits den recht konkreten Zeitplan bekannt.

Aktuell läuft die Erschließung des Baugebietes, die bis zum Herbst heuer abgeschlossen sein soll – dann könnte voraussichtlich bereits mit dem Bauern begonnen werden, hieß es.

Denn gestern Abend wurden vom Gemeinderat auch die Vergabekriterien für die Bürger beschlossen.

In der März-Sitzung werde dann der Bewerbungsbogen vorgelegt. Am 1. April solle alles in Kraft gesetzt und im Gemeindeblatt in Rott veröffentlicht werden.

Wichtig für die Bürger aus Rott für Bauland zum vergünstigten Preis – 30 Prozent unter dem aktuellen Bodenrichtwert: Die Bewerbung läuft vom 1. Mai bis zum 15. Juni.

Nach der umfangreichen Auswertung erfolge dann die Vergabe …

Bürgermeister: „Sind für die Rotter Bürger an die Grenze gegangen, was machbar war“

Bei den Zulassungskriterien hat Rott – das wurde gestern Abend deutlich und auch von Bürgermeister Daniel Wendrock betont – die europarechtlichen Vorgaben so weit wie möglich ausgelegt, so dass ein möglichst großer Anteil der Rotter Bevölkerung an der Vergabe teilnehmen kann.

Die europarechtliche Vorgabe, wonach maximal 50 Prozent der Gesamtpunktzahl für Ortsbezugs-Kriterien vergeben werden dürfen und die anderen 50 Prozent aufgrund sozialer Kriterien zu vergeben sind, das alles hat Rott eingehalten.

Der Gemeinderat von Rott beschloss die nachfolgenden Richtlinien für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken im Baugebiet „Rotter Feld“ dann einstimmig. Die Verwaltung wurde beauftragt, auf Basis der heute beschlossenen Richtlinien einen Bewerbungsbogen zu erstellen.

Uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit

Diese liegt mit Vollendung des 18. Lebensjahres vor. Eltern und Alleinerziehende sind für ihre minderjährigen Kinder nicht antragsberechtigt.

Weder bebautes noch bebaubares Grundstücksvermögen in der Gemeinde Rott
 
Grundstücksvermögen außerhalb der Gemeinde sowie Wohnungsteileigentum führt nicht zum generellen Ausschluss sondern wird im Rahmen der
Bewertungskriterien mit dessen Verkehrswert berücksichtigt.

Einhaltung der vorgegebenen Vermögensgrenzen

Dies bedeutet, der Bewerber darf höchstens über ein Vermögen in Höhe des Wertes des Grundstücks, auf welches er sich bewirbt, verfügen. Die
Grundstückswerte werden seitens der Gemeinde auf Basis eines Gutachtens festgelegt.
Die so festgelegten Grundstückswerte sind aus der nachfolgenden Tabelle
ersichtlich.

Hier sieht man auch die Größen der acht Grundstücks-Parzellen …

Einhaltung der Einkommensgrenze

Der Bewerber darf maximal ein Einkommen (Gesamtbetrag aller Einkünfte) in Höhe des durchschnittlichen Jahreseinkommens eines Steuerpflichtigen in der
Gemeinde erzielen. Sofern der Erwerb durch ein Paar erfolgt gilt das doppelte durchschnittliche Jahreseinkommen in der Gemeinde als Einkommensgrenze
insgesamt. Das durchschnittliche steuerpflichtige Einkommen in der Gemeinde wurde auf Basis der Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik ermittelt.
Der Nachweis des Einkommens ist durch geeignete Unterlagen (wie Einkommenssteuerbescheid, Gewinn- und Verlustrechnung bei Selbstständigen,
usw.) für die drei vorangehenden Kalenderjahre (2022/2023/2024) zu erbringen.
Die Einkommensgrenze (brutto) beträgt somit
• bei Einzelpersonen 55.200 Euro
• bei Paaren somit insgesamt 110.400 Euro
pro Jahr.

Je im Haushalt lebenden kindergeldberechtigtem Kind wird zur Einkommensgrenze ein Betrag in Höhe des aktuellen steuerrechtlichen
Kinderfreibetrags, derzeit als 9.600 Euro, hinzugerechnet. Bei der Ermittlung des Einkommens wird nur das Einkommen der antragstellenden Person und bei
Paaren als Antragsteller der antragstellenden Personen berücksichtigt.

Finanzierungsbestätigung

Seitens des Bewerbers ist eine Finanzierungsbestätigung einer Bank für die Kosten des Grunderwerbs und der Errichtung des Wohngebäudes vorzulegen.

Die Wertungskriterien

Bei den Bewertungskriterien wird eine Unterscheidung zwischen Ortsbezugskriterien und sozialen Kriterien vorgenommen. Beide Kriterien fließen mit insgesamt 50 Prozent der zu erreichenden Gesamtpunktzahl in die Bewertung ein. Insgesamt können maximal 100 Punkte erreicht werden.

Die Zusage für das jeweilige Grundstück erhält der jeweils sich darauf bewerbende Interessent mit der höchsten Punktzahl.

Sollten mehrere Bewerbungen die gleiche Höchstpunktzahl erreichen, so erhält diejenige Bewerbung den Vorzug, die die größere Anzahl an haushalts-angehörigen, minderjährigen Kindern aufweist.

Sollten nach diesem Kriterium weiterhin mehrere Bewerbungen für den Zuschlag in Betracht kommen, so erhalten Paare den Vorzug gegenüber Einzelpersonen.

Sofern auch dadurch keine Entscheidung herbeigeführt werden kann, erhält die Bewerbung mit dem niedrigeren Gesamteinkommen den Zuschlag.

Ortsbezugskriterien (maximale Gesamtpunktzahl: 50 Punkte)

– Hauptwohnsitz in der Gemeinde Rott 
Antragsteller erhalten pro vollem Jahr, in welchem sie während des Zeitraums
vom 01.01.1990 bis 31.12.2024 ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Rott
hatten, 2 Punkte. Dies gilt bei Paaren entsprechend auch für den jeweiligen
Partner des Antragstellers. Maximal sind hier insgesamt 20 Punkte zu erreichen.

– Arbeitsplatz in der Gemeinde Rott 
Bewertet wird eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, eine
hauptberufliche Selbstständigkeit, eine Ausbildung oder ein anderweitiges
hauptberufliches Arbeits- bzw. Dienstverhältnis in der Gemeinde Rott,
welches zum Zeitpunkt der Bewerbung noch besteht. Pro vollem Jahr der
Beschäftigung erhalten Bewerber einen Punkt. Dies gilt bei Paaren entsprechend
auch für den jeweiligen Partner des Antragstellers. Maximal sind hier insgesamt
zehn Punkte zu erreichen.

– Aktives, ehrenamtliches Engagement
Gewertet wird eine aktuelle aktive Mitgliedschaft in Vereinen mit Ortsbezug,
sozialen Einrichtungen oder anderen vergleichbaren Organisationen. Die aktive
Mitgliedschaft ist seitens des jeweiligen Vereins bzw. der jeweiligen sozialen
Einrichtung oder vergleichbaren Organisation zu bestätigen. Pro vollem Jahr der
Mitgliedschaft erhalten Bewerber einen Punkt. Sofern Bewerber in den
vorgenannten Vereinen, sozialen Einrichtungen oder anderen vergleichbaren
Organisationen aktuell offizielle Ämter (wie Vorstandschaft, Kassier, Trainer bzw.
Übungsleiter, Gerätewarte, Feuerwehrkommandanten oder Stellvertreter )
bekleiden, erhalten sie für jedes volle Jahr, in welchem das Amt ausgeübt wurde,
zusätzlich einen weiteren Punkt. Dies gilt bei Paaren entsprechend auch für den
jeweiligen Partner des Antragstellers. Maximal sind hier insgesamt 20 Punkte zu
erreichen

Soziale Kriterien (maximale Gesamtpunktzahl 50 Punkte)

– Einkommen
Für die Unterschreitung der individuellen Einkommensgrenze wird je 3.000 € (bei
Paaren je 6.000 €) ein Punkt angerechnet, maximal können zehn Punkte erreicht
werden.

– Vermögen
Für die Unterschreitung der individuellen Vermögensgrenze wird je 10.000 € (bei
Paaren je 20.000 €) ein Punkt vergeben, maximal können hier zehn Punkte erreicht
werden.

– Kinder
Für im Haushalt lebende Kinder, die nach dem 31.12.2015 geboren wurden,
werden je Kind drei Punkte gewährt. Für im Haushalt lebende Kinder, die nach dem
31.12.2008 und vor dem 01.01.2016 geboren wurden, werden je Kind zwei Punkte
gewährt. Für alle vor dem 01.01.2009 geborenen und im Haushalt lebenden
Kinder, die im Kalenderjahr 2026 zumindest teilweise noch kindergeldberechtigt
sind, wird je Kind ein Punkt gewährt. Insgesamt werden maximal 15 Punkte bei
diesem Kriterium vergeben.

– Schwerbehinderung/Pflege
Sofern bei einer im Haushalt lebenden Person eine Schwerbehinderung mit
einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % vorliegt oder eine im Haushalt
lebende Person pflegebedürftig ist (mindestens Pflegegrad 3), werden pro
erfülltem Kriterium 5 Punkte anerkannt. Bei einem Grad der Behinderung von
mindestens 80 % oder einem Pflegegrad von 4 oder 5 werden zusätzlich noch
einmal 5 Punkte vergeben. Maßgeblich zur Beurteilung ist der Zeitpunkt der
Antragstellung. Maximal können hier 10 Punkte vergeben werden.

– Besondere Förderung junger Familie
Die Gemeinde Rott verfolgt mit der Richtlinie das Ziel, den Wohnbedarf
junger Familien besonders zu fördern. Sofern zum Zeitpunkt der Antragstellung
die Altersgrenze von 40 Jahren noch nicht erreicht wurde, werden einmalig fünf
Punkte zuerkannt. Sofern Paare Antragsteller sind werden die Punkte nur dann
zugestanden, wenn keiner der beiden Bewerber zum Zeitpunkt der Antragstellung
40 Jahre oder älter ist.

Zudem wurden gestern auch noch die Vertrags-Bedingungen festgelegt, welche Nachweise zu führen sind und wie es bei einem Wiederverkauf ausschaut.

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