36-Jährige erwartet jetzt saftiges Bußgeld, Punkte sowie ein Monate langes Fahrverbot

Die 36-jährige Fahrerin aus Bad Aibling erwartet jetzt mindestens 700 Euro Bußgeld, Punkte in Flensburg sowie ein Monate langes Fahrverbot. Durch die Verwaltungsbehörde wird geprüft, ob der Bußgeldsatz verdoppelt wird, da aufgrund der hohen Geschwindigkeit von einer vorsätzlichen Handlung ausgegangen werden kann.
Schaufenster

In der Schweiz wäre der Fall glasklar! Strafrechtlich würde eine sofortige Einstufung als „Raser“ erfolgen. Eine Haftstrafe von einem bis zu vier Jahren wäre die Folge. Dazu käme eine einkommenssbhängige Geldbuße, ein mindestens zweijähriges Fahrverbot, und die Beschlagnahme des Fahrzeugs. In Italien, Frankreich und Spanien….. Ach lassen wir das!
#freiefahrtfürfreiebürger
Irgendwo anders is halt immer irgendwas irgendwie immer irgendwie was anders als bei uns.
Mimimi-Prinzen sind z.B. nirgends so penetrant wie bei uns.
Frage:
Wären Sie auch dann so tolerant, wenn ein Angehöriger durch Raserei zu Schaden käme?
Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass sich ein Schweizer hinters Steuer setzt und sich sagt „ich würde jetzt gerne 160 durch den 80er Bereich fahren, aber weil es so hohe Strafen gibt, fahr ich nur 80“ ?
Außerdem hat dir der „Eidgenosse“ hier sowieso falsches erzählt.
Mit Carbrains brauchst du gar nicht zu diskutieren, das ist vergebene Liebesmüh.
Einsperren, einsperren …. Bei ca 145.000 nicht vollstreckten Haftbefehlen in D (Stand Ende 2024), gibts ja noch viel zu tun für unseren Staat, bevor man Autofahrer wegsperrt. Allein in Bayern waren es nach dieser Statistik (Landeskriminalamt) ca 38.000, davon 447 Straftaten gegen das Leben – aber bei den Eidgenossen läuft das sicher ordentlicher ab.
Vom Einsperren halte ich auch nichts.
In der Schweiz läuft heutzutage noch einiges so ab, wie bei uns vor knapp 100 Jahren.
Mich nervt dieses Strafe-muss-sein-Gedöhns dieser selbsterklärten Gutmenschen.
Es gibt sicherlich viele Streckenabschnitte mit sinnlosen Geschwindigkeitsbeschränkungen. Die Kreisstrasse Ro 18 bei Berbling ist eine in weiten Teilen übersichtliche, gut ausgebaute Strasse, da kann man schon mal „drauftreten“. Der „Delinquentin“ wünsche ich einen guten Verkehrsrechtler und alles Gute!.
Wenn eine Tat zweifelsfrei nachgewiesen ist, gibt es keine Frage, muss eine angemessene Strafe folgen.
Das Problem ist, dass z.B. bei Gerichtsbezirk Traunstein gut 50% der Urteile falsch sind. Wenn es keine Zeugen, DNA und/oder sonstige Beweise gibt, werden Gutachter und/oder Indizien herangezogen.
Wie nun bekannt geworden ist, war im angeblichen Eiskeller Mord von Aschau, das Urteil von der Richterin Aßbichler bereits von Anfang an gefällt…!!
Dann noch die Gutachter; wer kontrolliert die Gutachter? Niemand!
Es gibt Gutachter, die arbeiten zu 90% für die Gerichte. Diese Gutachter sind weit weg von Neutralität!!!