Auch im Landkreis Rosenheim wieder eine U18-Wahl - Kreisjugendring mit Appell

Im Vorfeld der bayerischen Kommunalwahl am Sonntag, 8. März 2026, wird auch im Landkreis Rosenheim wieder eine U18-Wahl stattfinden. Der geplante Wahlzeitraum erstreckt sich über mehrere Wochen und soll von Freitag, 6. Februar, bis voraussichtlich Donnerstag, 26. Februar dauern. Der Start erfolgt bereits vor den Faschingsferien.
Aktuell laufen die Planungen für eine landkreisweite Umsetzung der U18-Wahl auf Hochtouren. Der Kreisjugendring Rosenheim prüft derzeit verschiedene Unterstützungs-Möglichkeiten für die interessierten Wahllokale. Dazu zählen unter anderem das Drucken von Blanko-Wahlzetteln sowie eine Abfrage der Landrats-KandidatInnen zu jugendpolitischen Themen, deren Ergebnisse jungen Menschen in digitaler oder gedruckter Form zur Verfügung gestellt werden sollen.
Zur Vorbereitung bietet der Kreisjugendring Rosenheim zwei Online-Infoveranstaltungen für interessierte Organisatoren von U18-Wahllokalen
im Landkreis an. In den jeweils etwa einstündigen Veranstaltungen werden aktuelle Informationen zur U18-Wahl sowie mögliche Unterstützungsangebote, beispielsweise Materialien oder Wahlurnen, vorgestellt.
Die Online-Termine finden statt am:
Mittwoch, 14. Januar 2026, um 12.30 Uhr sowie am
Donnerstag, 15. Januar 2026, um 18 Uhr, jeweils über Microsoft Teams.
Interessierte werden gebeten, sich per E-Mail unter
u18@kjr-rosenheim.de
mit Angabe des gewünschten Termins anzumelden. Der Zugangslink wird im Vorfeld zugesandt.
Für die weitere Organisation ist es wichtig zu wissen, welche Einrichtungen und Gruppen ein U18-Wahllokal zur Kommunalwahl 2026 planen und welche
Unterstützungsbedarfe bestehen.
Eine verbindliche Rückmeldung mit Anmeldung des Wahllokals wird daher bis Donnerstag, 22. Januar 2026, erbeten. Dabei sollen eine
Ansprechperson sowie entsprechende Kontaktdaten benannt werden.
Im Anschluss erhalten die angemeldeten Wahllokale eine weitere Abfrage, unter anderem zu Adresse, Träger, Wahlzeiten und weiteren organisatorischen Details. Auf
dieser Grundlage können die Bedarfe gesammelt und Informationen sowie Materialien rechtzeitig an die Wahllokale versendet werden.
Aufruf des Kreisjugendrings: „Wählt demokratisch!“
Gerade in Zeiten, in denen demokratische Werte weltweit auf die Probe gestellt wprden, möchte sich der Kreisjugendring Rosenheim an der Fotoaktion „Wählt demokratisch!“ des KJR Ebersberg beteiligen. Ziel der Aktion sei es, junge Menschen und Jugendorganisationen dazu zu ermutigen, sich sichtbar für Demokratie einzusetzen und zur demokratischen Wahl aufzurufen.
Auch wenn der KJR Rosenheim selbst keine große Fotoaktion mit hunderten junger Menschen organisiert, soll Jugendgruppen, Vereinen und Initiativen im Landkreis Rosenheim die Teilnahme ermöglicht werden:
Dafür wurde ein einheitliches Banner gedruckt, das kostenlos ausgeliehen werden kann. Das Banner kann individuell gestaltet werden – im unteren Bereich können Vereinslogos, -namen oder zusätzliche Botschaften aufgeklebt werden. So können sich Gruppen jugendpolitisch positionieren und ihre eigene Haltung zur Demokratie sichtbar machen.
Die entstandenen Fotos sollen im Vorfeld der bayerischen Kommunalwahl 2026 in den sozialen Medien oder anderen Kanälen veröffentlicht werden, um möglichst viele Menschen für eine demokratische Wahl zu sensibilisieren.
Bei Interesse am Ausleihen des Banners oder bei Fragen: Gerne sich beim KJR Rosenheim melden.
Der Kreisjugendring zum „Mythos Neutralitäts-Gebot“
Der KJR Rosenheim möchte seinerseits darauf aufmerksam machen:
➢ Jugendverbände dürfen und sollen sich politisch äußern – besonders gegen demokratiefeindliche Positionen.
➢ Das oft behauptete „Neutralitätsgebot“ für zivilgesellschaftliche Organisationen ist ein Mythos und wird gezielt von rechtsextremen Akteuren instrumentalisiert.
➢ Jugendverbände sind Träger von Grundrechten (Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit).
➢ Die Gemeinnützigkeit bleibt erhalten, solange keine Partei direkt unterstützt wird.
➢ Eine politische Positionierung ist erlaubt, solange sie dem Satzungszweck dient.
Schaufenster

„Wählt demokratisch!“.
Hmm. Habe noch nie gehört, dass eine Wahl bei uns per se undemokratisch wäre.
Schon ein Aufruf, der zu denken gibt!
Wählt demokratisch?
Was ist in Deutschland denn undemokratisch?
Man kann denken, wie man will,
aber allein der Umgang mit Menschen, die noch selber denken und hinterfragen und nicht alles hinnehmen, ist in meinen Augen schon undemokratisch.
Politisch mundtod machen, das hat seit der „sogenannten Pandemie“ schon an Dimension gewonnen und das Land muss gewaltig aufpassen, wo die Reise hingeht.
Unser Ex-Kanzler Gerhard Schröder hat gestern in Hannover Klartext gesprochen, aber das wird uns aus „demokratischen“ Gründen vorenthalten.🤥
Ja mei, ist schon furchtbar schwer zu verstehen…
Dann zum Mitschreiben:
„wählt demokratisch(e) (Parteien)!“
Gibt’s denn Parteien, die nicht demokratisch in die Parteienlandschaft gewählt wurden?
Sogar die NSDAP wurde 1933 demokratisch gewählt. Frage beantwortet?
Lieber Herr Huber
Von wem wird uns aus demokratischen Gründen die Äußerung von Gerhard Schröder vorenthalten. Bitte nennen Sie Ross und Reiter. Und wenn Sie die Äußerungen kennen, warum zitieren Sie nicht daraus. Das wäre in unserer Demokratie erlaubt.
„Wählt demokratisch“! Ja wie denn sonst?
Demokratisch wählen bedeutet, dass jeder das wählt, was er eben wählt, und nicht gesagt bekommt, was er wählen solle.
Und um letzteres geht es hier wohl.
Mal ein Hinweis dazu, für alle Parteien die auf dem Stimmzettel stehen gilt das gleiche.
Es müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden um überhaupt zur Wahl zu stehen.
Nur manche Bürger verwechseln die Begriffe Unsere Demokratie mit die Demokratie.
Weil Parteien in einer demokratischen Wahl wählbar sind, heißt das noch lange nicht, dass die Programmatik der Parteien normativen demokratischen Prinzipien entspricht.
Bestes Beispiel ist eine Partei, deren Bundesverband als rechtsextremistischer Verdachtsfall gilt und mehrere Landesverbände als gesichert extremistisch. Das ist ein starkes Indiz für demokratiefeindliche Bestrebungen.
Und??
Und
Und ist eine Konjunktion oder auch Bindewort:
1.verbindet nebenordnend einzelne Wörter, Satzteile und Sätze; kennzeichnet eine Aufzählung, Anreihung, Beiordnung oder eine Anknüpfung
„du und ich“
2. verbindet Wortpaare, die Unbestimmtheit ausdrücken
„aus dem und dem/jenem Grund“
Genau das ist “ Kein “ Gutes Beispiel!
Es wird von Verdachtsfall gesprochen, nur mal die Frage wo sind den die Beweise dafür. Wenn es so wäre, dann würden die Fälle schon vom Zuständigen Gericht bearbeitet werden. Genau das ist eine Große Gefahr für die Demokratie wenn die Opposition so vorverurteilt wird. Denn Politischen Gegner kann man nur mit Fakten und Argumenten minimieren, aber nicht mit Falschen Behauptungen.
Wo zu das führt sehen wir an den Umfrage Ergebnissen.
@Friebertinger_2 Ein Verdachtsfall bedeutet nicht „vorverurteilt“, sondern dass es hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte gibt – genau dafür existiert diese rechtliche Kategorie. Die Beweise liegen vor, sonst hätten die Gerichte die Einstufung nicht bestätigt; das Bundesverwaltungsgericht und mehrere Oberverwaltungsgerichte haben dem Verfassungsschutz hier ausdrücklich Recht gegeben.
Gerichte „bearbeiten“ solche Fälle nicht automatisch strafrechtlich, weil es um präventiven Verfassungsschutz, nicht um Strafverfolgung geht. Das ist ein fundamentaler Unterschied.
Eine Gefahr für die Demokratie ist nicht die Prüfung der Opposition durch rechtsstaatliche Verfahren, sondern wenn man gerichtliche Entscheidungen pauschal als „falsche Behauptungen“ abtut. Umfragewerte ersetzen keine verfassungsrechtliche Bewertung.
Demokratie ist eine Staatsform, so wie Monarchie oder Diktatur. Das hat noch nichts mit dem Wahlrecht zu tun, das bei uns in Deutschland eine Mischform aus Personen- und Verhältniswahl ist. Aktuell ist es nach der Reform von Rot-Grün-Gelb in eine Schieflage gekommen. Es ist nämlich nicht mehr sicher, dass ein gewählter Erststimmen-Kandidat/in auch in den Bundestag einziehen darf. Ob’s dafür reicht entscheidet allein das Ergebnis der Zweitstimmen, die seine Partei erhalten hat. Man wollte dadurch die Zahl der Abgeordneten im Zaum halten. Diese ist mit der zunehmenden Anzahl der Kleinparteien ständig gestiegen. Knapp über der 5-%-Hürde, aber kein Direktmandat führte wegen den Überhang- und Ausgleichsmandaten zu einer stetigen Steigerung der Abgeordneten im Bundestag. Ob sich die neue Regelung als besonders klug erweist wird man sehen.
in einer Demokratie darf sich jeder wahlberechtigte Bürger die Wahlprogramme durchlesen und auswählen, welche Partei seine Interessen am besten vertritt. Und da sie auf dem Wahlzettel steht, darf er diese Partei auch wählen, ohne dass ihm vorgeschrieben werden sollte, welche er zu wählen bzw. nicht zu wählen hat. Ganz einfach.
nur laut gedacht:
wenn für eine Partei geworben werden darf (erledigt die Partei ja meist selber), dann darf aber doch auch vor der Wahl einer Partei gewarnt werden – was nicht bedeutet jemandem etwas vorzuschreiben ;)
Doch, „Trotzkopf“!
Ich sehe das als versuchte Wahlmanipulation oder -Beeinflussung, was rechtlich und moralisch auch nicht ganz sauber ist!
Darf sich jeder rausnehmen, vor so einer Partei zu „warnen“…?
Der Elefant im Raum, über den hier gesprochen wird, „warnt“ doch am allermeisten über die „Kartellparteien“. Ist das dann auch deiner Meinung nach undemokratisch?
Da finde ich den hier mitschwingenden Angriff auf die Meinungsfreiheit deutlich problematischer.
Vor den Altparteien könnte man auch warnen.
Stichwort: Maskenskandal CSU,
600 Million € unter falschen Angaben in eine Batteriefabrik im Norden investiert/ in den Sand gesetzt Grüne/ Habeck.
Das ist immer nur der Mist von Einzelpersonen, aber bei der AFD ist es immer die ganze Partei.
Damit wird die AFD nur befeuert.
Die Folgen von Nationalismus und Hetzerei waren in der Vergangenheit selten demokratisch, insofern ist es berechtigt, für die Demokratie zu werben.