MdB Daniela Ludwig: Eine Milliarde als klares Bekenntnis für Kommunen und Vereine

Zum neuen Förderprogramm zur Sanierung kommunaler Sportstätten nimmt die Bundestagsabgeordnete Daniela Ludwig am heutigen Freitag-Vormittag wie folgt Stellung: Mit der „Sport-Milliarde“ setze der Bund ein klares Bekenntnis für seine Kommunen sowie für die Vereine in unserem Land. Nichts stärke den Zusammenhalt und den Teamgeist mehr als der Sport.

Ab sofort können Städte und Gemeinden Projekt-Skizzen einreichen, um Fördermittel aus dem neuen Programm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ zu erhalten und damit ihrer Kommune einen Zukunfts-Boost zu geben.

„Sport ist mehr als Bewegung – er verbindet Menschen, schafft Gemeinschaft und fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt“, so Ludwig. Doch vielerorts seien die Voraussetzungen für sportliche Betätigung alles andere als ideal: Zahlreiche Sporthallen, Schwimmbäder und Sportplätze seien dringend sanierungsbedürftig und nicht mehr zeitgemäß ausgestattet.

Deshalb begrüße Ludwig ausdrücklich das neue Bundesprogramm, das der Deutsche Bundestag für das Jahr 2025 nun mit 333 Millionen Euro auf den Weg gebracht habe.
„Ich freue mich sehr, dass der Bund die Kommunen mit diesem Programm gezielt beim Abbau des Sanierungsstaus unterstützt. Damit investieren wir nicht nur in Sportinfrastruktur, sondern auch in gesellschaftlichen Zusammenhalt und Teilhabe vor Ort. Dass Bedarf besteht, sehen wir allerorts“, so Daniela Ludwig weiter.

Am heutigen Tag wurde das Interessenbekundungs-Verfahren offiziell gestartet.

Obacht: Bis zum 15. Januar 2026 können Städte, Gemeinden und Landkreise – sofern sie Eigentümer der Sporteinrichtungen sind – digitale Projekt-Skizzen beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einreichen.

Eckpunkte des Förderprogramms:

•       Projektförderung in Form eines Zuschusses
•       Förderquote bis zu 45 Prozent, in Haushaltsnotlagen bis zu 75 Prozent
•       Mindestförderbetrag: 250.000 Euro
•       Höchstfördersumme: Acht Millionen Euro
•       Förderfähig sind Sporthallen, Hallen- und Freibäder, Sportfreianlagen (wie Fußballplätze, Leichtathletikanlagen)
•       Weiterleitung der Mittel an Dritte (wie Sportvereine) ist möglich
•       Sanierungen müssen im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes umgesetzt werden

„Ich lade alle Kommunen und Landkreise in meinem Wahlkreis herzlich ein, sich am Förderaufruf zu beteiligen. Moderne, barrierefreie und energetisch sanierte Sportstätten sind ein echter Gewinn für alle Generationen“, betont Daniela Ludwig abschließend.

Schaufenster