41-jähriger aus dem Landkreis Rosenheim vor dem Landgericht Traunstein angeklagt

Die Anklage wirft ihm vor, seine eigene elfjährige Tochter mehrfach sexuell missbraucht zu haben. Bereits im März diesen Jahres wurde das Verfahren gegen den Mann vor dem Schöffengericht der 6. Strafkammer beim Landgericht Traunstein eröffnet. Damals wies die Vorsitzende Richterin, Jacqueline Aßbichler, den Angeklagten äußerst eindringlich darauf hin, dass sie gewillt sei, alle Vorwürfe in dieser Angelegenheit vollständig aufzuklären. Wenn die Vorwürfe gegen ihn der Wahrheit entsprächen und er seine Tochter jetzt schützen wolle, dann könne er das durch ein umfassendes Geständnis tun.

Daraufhin hatte der Angeklagte alles zugegeben und sein Verteidiger erklärte dem Gericht, dass die gegen ihn erhobenen Vorwürfe der Wahrheit entsprächen.

Dann erkrankte ein Mitglied der Kammer. Deshalb musste das Verfahren unterbrochen und nunmehr neu eröffnet werden, da die Strafprozessordnung nur eine Prozessunterbrechung von maximal drei Wochen gestattet. 

In der Zeit der Unterbrechung des Verfahrens hat nun der Beschuldigte sein Geständnis widerrufen, weshalb jetzt wohl jene seinerzeitige Ankündigung von Richterin Aßbichler umgesetzt werden wird, den Fall vollständig aufzuklären. Und das heißt, dass die Tochter vor Gericht zu den Vorwürfen detailliert befragt werden wird, dass die in Rede stehenden Videodateien vom Gericht in Augenschein genommen werden und dergleichen mehr.

Und das heißt, dass es zahlreiche Termine geben muss und wohl auch immer wieder die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden wird. Das Ganze ist ein äußerst schwieriges Verfahren.

Dem Angeklagten wird nun vorgeworfen, von seiner eigenen Tochter, die damals elf Jahre alt war, mehrfach gegen ihren ausdrücklich erklärten Willen in mindestens sieben Fällen sexuelle Handlungen an ihm verlangt zu haben. Darüber hinaus habe er von ihr verlangt, sich mit ihm gemeinsam Videoclips mit pornographischem Inhalt anzusehen.

Anschließend erstattete der psychiatrische Gutachter seinen Bericht: Der Angeklagte habe über keinerlei psychiatrische Beschwerden geklagt, es habe wohl noch nie derartige Probleme gegeben.

Der Angeklagte behauptet jetzt, dass die Missbrauchsvorwürfe frei erfunden seien und er sich diese Vorwürfe nicht erklären könne. Der Gutachter ergänzte, dass auch die Sexualität des Angeklagten unauffällig sei, er wohl keine ungewöhnlichen sexuellen Neigungen habe und auch keine Hinweise auf eine Pädophilie gebe. Auch psychomotorische Auffälligkeiten könne er nicht feststellen.

Im Anschluss vertagte sich das Gericht bis zum 26. August. Dann soll das geschädigte Mädchen vernommen werden. Man darf damit rechnen, dass auch hier die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden wird.

Es bleiben Fragen: Wenn der Angeklagte den sexuellen Missbrauch an seiner Tochter nicht verübt hat, warum hat er dann im März ein umfassendes Geständnis abgelegt? Jetzt hat er seinem psychiatrischen Gutachter erklärt, dass er sich die Vorwürfe „nicht erklären“ könne.  Seit 13 Monaten sitzt er jetzt in Untersuchungshaft. 

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RP

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