Streife der Wasserschutzpolizei war am Chiemsee unterwegs - Neun Anzeigen

Die Wasserschutzpolizei führt im Rahmen ihres Dienstes auch Kontrollen der Ruhezonen auf dem Chiemsee durch, so auch am vergangenen Samstag. Hierbei mussten insgesamt acht Verstöße gegen die Ruhezonen-Verordnung festgestellt werden, da sich die jeweiligen Bootsführer mit ihren Wasserfahrzeugen innerhalb des durch Bojen markierten Bereiches befanden.

Bei den betroffenen Fahrzeugführern handelte es sich um sechs Elektroboote und zwei SUPs. Sie wurden zur Anzeige gebracht. Neben den Ruhezonenverstößen musste außerdem ein Elektroboot festgestellt werden, welches keine Genehmigung für den Chiemsee hatte. Auch dieser Verstoß gegen die Bayerische Schifffahrtsverordnung wurde zur Anzeige gebracht.

Die Ruhezonen am Chiemsee sind in verschiedene Zonen unterteilt. Es gibt die befristete Ruhezone vom 1. März bis 31. Juli sowie die ganzjährige Ruhezone. Die Ruhezonen gelten für alle Wasserfahrzeuge sowie für Schwimmer.

Eine Karte mit den Ruhezonen und vielen weiteren Vorschriften ist auf der Seite des Landratsamtes Traunstein unter www.traunstein.com/buerger-verwaltung/schifffahrt hinterlegt.

Warum gibt es Ruhezonen am Chiemsee?

Die Ruhezonen gibt es aus mehreren wichtigen Gründen, sie dienen vor allem dem Natur- und Artenschutz.

Schutz von sensiblen Lebensräumen

Der Chiemsee ist ein ökologisch sehr wertvoller See mit vielfältigen Uferzonen, Feuchtgebieten und Inseln. Besonders bedeutend sind die Wasservogel-Brutgebiete,  Schilfgürtel und Flachwasserzonen, in denen Fische laichen und Amphibien leben sowie Rastplätze für Zugvögel. In diesen Zonen können sich Vögel und Fische ungestört fortpflanzen, rasten oder überwintern.

Schutz seltener und bedrohter Arten

Am Chiemsee leben und rasten zahlreiche geschützte Arten, beispielsweise die Rohrdommel, der Haubentaucher oder der Seeadler. Ruhezonen verhindern, dass diese Tiere durch Freizeitaktivitäten, wie Bootfahren, Paddeln oder Schwimmen, gestört und vertrieben werden.

Lenkung des Tourismus

Der Chiemsee ist aufgrund seiner besonderen Lage und der ausgesprochen guten Wasserqualität ein beliebtes Freizeit- und Urlaubsgebiet. Um Mensch und Natur in Einklang zu bringen, braucht es aber klare Regeln.

Ruhezonen strukturieren das Gebiet in „erlaubte“ und „nicht erlaubte“ Bereiche. So kann die Natur und seltene Arten geschützt werden, ohne den Erholungssuchenden grundsätzlich einzuschränken.

Gesetzliche Vorgaben

Der Chiemsee gehört zum Natura-2000-Netzwerk, ein europaweites Schutzgebietsnetz, begründet durch die Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie sowie der Vogelschutz-Richtlinie. Sie bilden das Rückgrat des europäischen Naturschutzes und verpflichten alle EU Mitgliedstaaten zum Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer natürlichen Lebensräume.   Die EU fordert von den Ländern einen guten Erhaltungszustand für die Natura 2000-Gebiete.

Bayern hat durch diesen maßgeblichen Schutzstatus des Chiemsees eine große Verantwortung für einen in Europa einzigartigen Lebensraum für die Tier- und Pflanzenwelt.

Ruhezonen am Chiemsee schützen Natur, Tiere und das ökologische Gleichgewicht, damit auch künftige Generationen den See genießen können – nachhaltig und verantwortungsvoll.

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