Fälle über Fälle: Viel zu tun für die Polizei bei Kontrollen am Wochenende
Viel Arbeit hat die Polizei in Rosenheim aktuell aufgrund ihrer Kontrollen im Stadtgebiet – Alkohol und vor allem auch die Cannabis-Joints sorgen für Fälle über Fälle. So auch gestern am späten Sonntag-Abend gegen 22 Uhr in der Kufsteiner Straße, wie die Polizei am heutigen Montag-Morgen mitteilt …
Die Beamten stoppten hier eine 22-jährige E-Scooter-Fahrerin aus Kolbermoor. Im Rahmen der Kontrolle bemerkten sie drogentypische Auffälligkeiten. Ein durchgeführter Drogentest bei der jungen Frau verlief positiv auf den Konsum von Kokain und Cannabis. Nach Durchführung einer Blutentnahme wurde ein Bußgeldverfahren mit Punkten in Flensburg sowie ein Fahrverbot eingeleitet.
Beamte der Rosenheimer Polizei hatten gestern am sehr frühen Morgen gegen 2.15 Uhr in der Hohenzollernstraße einen 19-jährigen Autofahrer aus Rosenheim gestoppt. Im Rahmen der Kontrolle wurden auch bei dem jungen Mann drogentypische Auffälligkeiten festgestellt. Ein durchgeführter Drogentest verlief positiv auf den Konsum von Cannabis. Eine Blutentnahme wurde durchgeführt und ein Bußgeldverfahren mit Punkten in Flensburg sowie ein Fahrverbot gegen den 19-Jährigen eingeleitet.
24 Stunden zuvor war in der Nacht in der Hubertusstraße erst ein Autofahrer mit seinem Pkw kontrolliert worden. Nach Beendigung dieser Maßnahme war aus dem Augenwinkel für die Einsatzkräfte erkennbar, dass ein heranfahrender Autofahrer seinen Wagen plötzlich stark bremste und in eine Seitenstraße abbog. Die Beamten nahmen nun die Verfolgung des anderen Verkehrsteilnehmers auf und konnten den Lenker in der Hohenzollernstraße anhalten.
Beim 43-jährigen Autofahrer aus Rosenheim waren auch drogentypische Auffälligkeiten feststellbar, zudem starker Alkoholgeruch. Ein durchgeführter Drogentest verlief positiv auf den Konsum von Kokain. Ein Atemalkoholtest ergab knapp ein Promille. Der Führerschein wurde sichergestellt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Kurz zuvor in der Samstagnacht gegen 2.15 Uhr in Rosenheim:
Die Polizei wollte in der Münchner Straße einen Autofahrer mit seinem Pkw auch hier einer Verkehrskontrolle unterziehen. Der Fahrer gab nach Zeigen der Anhaltesignale „Gas“ und versuchte, vor den Beamten zu flüchten. Der Fahrer schaltete dann die Beleuchtung am Fahrzeug aus – Ziel dürfte gewesen sein, dass Kennzeichen nicht mehr ablesen zu können. Doch der Wagen konnte in der Aventinstraße angehalten werden.
Fahrer war ein 25-Jähriger aus Rosenheim. Im Rahmen der Kontrolle wurden auch bei diesem jungen Mann drogentypische Auffälligkeiten bemerkt. Ein durchgeführter Drogentest verlief positiv auf den Konsum von Cannabis.
Eine Blutentnahme wurde durchgeführt und ein Bußgeldverfahren mit Punkten in Flensburg sowie ein Fahrverbot. Aufgrund des ausgeschalteten Lichtes wird zudem ein Ermittlungsverfahren wegen Kennzeichen-Missbrauchs gegen den 25-Jährigen eingeleitet.
Bereits am Freitag-Abend gegen 19.30 Uhr stoppte die Polizei in der Rosenheimer Gießenbachstraße, einen 19-jährigen Autofahrer aus Stephanskirchen. Im Rahmen der Kontrolle wurden auch bei diesem jungen Mann drogentypische Auffälligkeiten festgestellt. Ein durchgeführter Drogentest verlief auch hier positiv auf den Konsum von Cannabis. Eine Blutentnahme wurde durchgeführt und ein Bußgeldverfahren mit Punkten in Flensburg sowie ein Fahrverbot gegen den 19-Jährigen eingeleitet.
Auch Alkohol im Spiel
In der Sudentenlandstraße in Rosenheim erfolgte ebenfalls am Freitag-Abend die Verkehrskontrolle eines 45-jährigen E-Scooter-Fahrers aus Kolbermoor. Im Rahmen der Kontrolle wurde Alkoholgeruch wahrgenommen – ein Test ergab über 1,10 Promille. Der Führerschein konnten die Beamten nicht sichergestellen – die Fahrerlaubnis war dem Lenker vor einiger Zeit bereits auf dem Verwaltungswege entzogen worden.
Eine Blutentnahme wurde beim Kolbermoorer durchgeführt. Gegen den 45-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
Und Samstag-Nacht in der Salzburger Straße erfolgte die Anhaltung eines 24-jährigen Autofahrers aus Kössen (Österreich). Noch bevor die erste Ansprache erfolgen konnte, stieg der junge Mann aus dem Auto aus und lief zu Fuß in angrenzende Gärten vor der Polizei davon.
Doch der Österreicher konnte von den Einsatzkräften schnell eingeholt werden. Der Grund für die Flucht war auch schnell bekannt – ein Atemalkoholtest ergab über 1,10 Promille. Die Beamten ordneten eine Blutentnahme an, stellten den Führerschein sicher und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr ein.
Schaufenster
Diese Verkehrsteilnehmer sind sich der Tragweite ihres Vergehens anscheinend nicht bewusst.
Einzug der Fahrerlaubnis, nochmaliger Unterricht und Einzug des Fahrzeugs scheinen mir hier angemessen. Ebenso bei Rasern!
Ein Drogentest während der Kontrolle testet auf Abbauprodukte von Cannabis. Weder ist dieser Gerichtsfest, noch wird anhand diesem ein Bußgeldverfahren oder Punkte in Flensburg oder Fahrverbote erlassen. Das kann nur mit dem Ergebnis der Blutprobe gehen (Dauert Wochen bis Monate). Ein positiver Schnelltest sagt nichts über die Fahrtüchtigkeit oder Intoxikation des Fahrers aus.
Das ist vollkommen richtig. Sie weisen Abbauprodukte nach, die nichts über die Fahrtüchtigkeit aussagen.
Auch, ob der erlaubte Grenzwert überschritten ist, kann vor Ort nicht festgestellt werden.
(…)
Momentan ist es nur ein Verdacht.
Ja klar, Hans, deshalb immer wieder zu lesen ein Bußgeldverfahren und Fahrverbot.
Wie dumm konnte man sein neben Alkohol gleich die zweite Baustelle Drogen zu eröffnen.
Teillegalisierung bedeutet schlicht „nicht mehr so schlimm“ …
Auch wenns immer wieder zu lesen ist:
Das Bußgeldverfahren mit Fahrverbot sei der stille Wunsch der Polizeibeamten – ob es dann damit was wird, entscheidet ein Gericht, nachdem die Blutprobe ausgewertet ist.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Eingeleitet nicht verhängt.
Sollten nur Abbauprodukte im Körper sein, wird es eingestellt.
Wenn aktives THC im Körper ist, gibt es zu Recht eine Strafe. Aber bis dahin ist es eben nur ein Verdacht.
Zu vergleichen mit jemandem, der ein Verfahren bekommt, weil er eine Kiste Bier im Kofferraum hat. Stellt sich dann bei der Blutentnahme raus, das nichts im Blut ist, wird es eingestellt.
Ist nicht so schwer zu verstehen, wenn man will.
Doch, Hans hat Recht!
Die Polizei in Bayern kann die Legalisierung wohl immer noch nicht akzeptieren!
Mein Fall:
Beifahrer mit Cannabis, deswegen ich Fahrer.
Bei Kontrolle wird das Cannabis bemerkt(legal).
Und plötzlich hab ich laut Polizisten glasige Augen und trockene Schleimhäute aka „drogentypische Auffäligkeiten“
Weiterfahrt wurde unterbunden, musste Blut abnehmen lassen und ein Taxi bestellen. Hatte ja keine Wahl.
Selber Text wie hier – auch damals anschließend bei der Wasserburger Stimme zu lesen…
Was war am Ende, 0,0 THC und alles wurde fallen gelassen, Überraschung …
(…)